Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 20

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Nachfolgeplanung bei Praxisabgabe Während die Übergabe der Praxis meist akribisch vorbereitet wird, gerät die Immobilie oft aus dem Blick. Das kann später fatale steuerliche Folgen haben. SEITE 22 Hinter der Raumforderung Die Schwellung am Gaumen könnte ein benigner Speicheldrüsentumor sein, entpuppt sich aber als extranodales Marginalzonenlymphom. Mit CME. SEITE 26 „Das Implantat machen wir auch“ Die Überweiserpraxis bespricht mit dem Patienten, nach der Extraktion gleich selbst die Implantatversorgung zu übernehmen. Ist das kollegial fair? SEITE 44 INTERPROFESSIONELLE MUNDSPRECHSTUNDE Es geht um mehr als den Mund AUSGABE 20 | 2026 zm 16.10.2026, Nr. 20

THELOVE TRIANGLE THAT WORKS duerrdental.com/system-hygiene FALL IN LOVE DRUCKLUFT | ABSAUGUNG | BILDGEBUNG | ZAHNERHALTUNG | HYGIENE Aus Liebe zur Hygiene: Gönnt eurer Sauganlage mit Orotol plus und MD 555 cleaner die beste Pflege. Denn die Kombination aus mild alkalischem Desinfektionsmittel und saurem Reiniger ist optimal, um das System frei von Viren, Bakterien und Ablagerungen zu halten. Mit der System-Hygiene von Dürr Dental habt ihr den perfekten Partner für all eure Bedürfnisse rund um die Praxishygiene. duerrdental.com/system-hygiene ITʼSAMATCH!

EDITORIAL | 3 Unrühmliches Zucker-Geschachere pleomorphen Adenoms ein extranodales Marginalzonenlymphom verbergen kann und verdeutlicht die zentrale Bedeutung einer umfassenden histopathologischen und molekularpathologischen Aufarbeitung. Bei der Nachfolgeplanung wird von vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten die Praxisübergabe oft detailliert vorbereitet. Dabei gerät aber häufig die steuerliche Optimierung der Praxisimmobilie in den Hintergrund. Das kann sich später teuer rächen. Unsere Experten zeigen, wie Sie das komplexe Thema frühzeitig mit der gebotenen Sorgfalt angehen können. Außerdem befassen wir uns in diesem Heft mit dem Thema Reinigungskonzept für die Praxis. Eine Reinigungsspezialist erklärt, wie ein Reinigungsunternehmen und das Praxisteam optimal zusammenarbeiten können. Und weshalb dafür oft nur ein Blatt Papier fehlt. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Die Diskussion um die Einführung einer Zuckersteuer geht dieser Tage in eine nächste Runde. Eigentlich könnte es so einfach sein. Eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke hat sich in anderen Ländern belegbar bewährt. Zahlreiche Expertinnen und Experten haben immer die positiven Effekte auf die allgemeine und die dentale Gesundheit betont – nicht zuletzt aus dem zahnärztlichen Bereich. Doch die Widerstände gegen eine solche Abgabe sind immens. Die Zuckerlobby aus Getränkeherstellern und Bauern hat alles gegeben, um politischen Druck auszuüben. Die zm berichtete darüber schon in zahlreichen Artikeln. Es bedurfte schließlich der Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit, damit sich die Große Koalition endlich zu einem Gesetzesvorhaben durchringen konnte. Ab hier hätte es dann wirklich ganz einfach sein können – den Vorschlag der Kommission übernehmen und gut ist. Aber nicht in der aktuellen Bundesregierung, die es wieder schafft, aus einem inhaltlich klaren Sachverhalt ein Geschachere um Zucker-Milligramm-Zahlen in Getränken zu machen. Da kommt das Finanzministerium unter Lars Klingbeil mit einem Entwurf um die Ecke, der nun drei statt der von der Kommission vorgeschlagenen zwei Steuerstufen hat. Statt einem Höchststeuersatz von 32 Cent pro Liter wären es 38 Cent gewesen. Das rief sofort wieder besagte Lobby auf den Plan – und das Kanzleramt stoppte den Vorstoß. Man arbeite an einem Kompromiss, hieß es daraufhin aus der Regierung. Von allen Seiten kursieren seit Monaten wilde Schätzungen über die künftigen Einnahmen aus der Zuckersteuer. Und hier liegt das Problem: Es geht nur noch ums Geld, das in die Staatskassenfließen soll. Das Thema Gesundheit spielt so gut wie keine Rolle mehr. Und genau das bleibt bei den Bürgern hängen. Dass hier etwas für ihre Gesundheit getan werden soll, tritt völlig in den Hintergrund. Gemeinsam für eine gute Sache einstehen und sie entsprechend geschlossen präsentieren – so könnte man sich eine Regierung wünschen. Die Realität sieht leider wieder einmal anders aus. In unserer Titelgeschichte stellen wir diesmal die Interprofessionelle Mundsprechstunde der Universität Witten/ Herdecke vor. Sie richtet sich an Menschen mit komplexen Behinderungen, die mehr brauchen als eine klassische Untersuchung. Das mit mehreren Preisen ausgezeichnete Projekt verbindet auf besondere Weise Zahnmedizin und Logopädie. Unser besonderer Fall mit CME beschäftigt sich in dieser Ausgabe mit der Frage, was sich hinter einer schmerzlosen, langsam progredienten Raumforderung des harten Gaumens verbergen kann. Meist wird dann an einen benignen Speicheldrüsentumor gedacht, tatsächlich ist dahinter aber ein breites Spektrum an Entitäten möglich. Unser Fall zeigt, wie sich hinter der klinischen Verdachtsdiagnose eines Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 32 Wer reinigt was in Ihrer Praxis? Ja, darum müssen Sie sich auch noch kümmern – aber einmal richtig aufgesetzt, bringt ein Blatt Papier alles auf einen guten Weg. 16 Deutscher Zahnärztetag 2026 Premiere der Wissenschaft in Wernigerode: Forensische Zahnmedizin, Antibiotika in der Endodontie, Jahr zwei nach dem Amalgamverbot und Millerpreis MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 12 Unzulässige Vergabe von Bachelorund Masterabschlüssen Warum ließ Luxemburg die DTMD so lange einfach machen? 40 Kurz erklärt: Notfallversorgung Akutversorgung ohne Umwege 58 Parlamentarischer Abend zum Thema Frauengesundheit Die Versorgung von Frauen muss besser werden 63 Umfrage zur ambulanten Krisenresilienz Die meisten Praxen haben keinen Notfallplan ZAHNMEDIZIN 16 Deutscher Zahnärztetag 2026 Premiere der Wissenschaft in Wernigerode 26 Der besondere Fall mit CME Was sich hinter einer Raumforderung am Gaumen verbergen kann 48 ZÄT Thüringen „Welcher Patient möchte denn keine schönen Zähne?“ 54 Interview mit PD Dr. Eva Maier und Prof. Dr. Matthias Widbiller zu 3DenTECT „Der Lernerfolg steigt, wenn man die Inhalte Hands-on in der eigenen Praxis umsetzt“ 68 Neurologische Warnzeichen in Verbindung mit dentalem Fokus Hirnabszess im Verlauf einer odontogenen Infektion 76 Internationale Agentur für Krebsforschung HPV verursachte 2024 rund 750.000 neue Krebsfälle TITELSTORY 36 Interprofessionelle Mundsprechstunde Es geht nicht nur um den Mund PRAXIS 22 Nachfolgeplanung Die Steuer-optimale Gestaltung der Praxisimmobilie 32 Reinigungskonzept für die Praxis Wer reinigt was? 44 Der klinisch-ethische Fall Warum kam es zur Ausweitung des Überweisungsauftrags? Inhalt zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1534)

INHALT | 5 14 Billige Importprothetik? – „Non!“ Im westfranzösischen Nantes hat eine Dentalkette fünf Zahnärzte gefeuert, weil sie sich weigerten, Zahnersatz aus China einzubauen. 50 Von der Praxis zur Marke CI ist keine Deko! 62 Geplante Reform der Renten Minijobs könnten grundsätzlich rentenversicherungspflichtig werden 72 Gebührenrechtliche Einordnung der BZÄK – Teil 6 Professionelle Reinigung von Prothesen und extrakoronalen Verbindungselementen 73 BZÄK aktualisiert GOZ-Webseite So klappt‘s mit der Honorarvereinbarung 78 Altersabsicherung Wie attraktiv ist das Altersvorsorgedepot für Zahnärzte? MEDIZIN 42 Medicaid-Analyse in den USA Maßgeschneiderte Mahlzeiten verbessern die Gesundheit und sparen Kosten 74 Kinderimpfungsabdeckung in der EU Der Aufwärtstrend ist vorbei GESELLSCHAFT 14 Neuer Skandal um Dentalkette in Frankreich Zahnärzte verweigern Billig-ZE aus China – und werden gefeuert! 52 zm-HISTORY Der Apollonia-Experte mit dem extraharten Antritt 82 Aufruf zur Unterstützung Nepal nach der Flut: So können Sie helfen! MARKT 85 Neuheiten RUBRIKEN 10 Ein Bild und seine Geschichte 59 Formular 60 Termine 66 News 81 Impressum 84 Bekanntmachungen 98 Zu guter Letzt Foto: Copyright Titelfoto: Schwettmann_UW/H zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1535) TITELSTORY 36 Interprofessionelle Mundsprechstunde Wenn es um mehr geht als den Mund: Menschen mit komplexen Behinderungen brauchen häufig mehr als eine klassische Untersuchung.

Kürzlich stolperte ich über einen Begriff, den ich schon fast vergessen hatte. Er hielt während der Covid19-Pandemie Einzug in den Wortschatz: „mütend“ – eine Kombination aus „müde“ und „wütend“. Wie passend, dachte ich, denn ich habe zunehmend den Eindruck, dass sich viele Menschen in unserem Land wieder in genau diesem Zustand befinden. Zum einen sind sie „müde“, weil die Bundesregierung nach jeder Wahl oder aufgrund schlechter Umfragewerte beinahe gebetsmühlenartig betont, dass sie verstanden habe und das Land wieder nach vorne bringe. Zum anderen sind sie aber „wütend“, weil sie für sich erkennen, dass gerade das nicht passiert. Ich kann für mich sagen, „mütend“ gewesen zu sein, als der Bundeskanzler am Abend der Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin kurz nach 18 Uhr vor die Kameras trat und seine Erklärung abgab. All das hatte ich schon so oft gehört. An einer Stelle seiner Ausführungen blieb ich dann aber doch hängen. Merz wies darauf hin, dass „der Ton im Miteinander in unserer Gesellschaft immer rauer und unversöhnlicher“ geworden sei und das Vertrauen in die Institutionen sinke. Dem stimme ich zu. Faktenbasierter Austausch auf Augenhöhe, wertschätzende Kommunikation, Meinungsverschiedenheiten aushalten, einander zuhören und möglicherweise eingestehen, der andere könnte recht haben. Selbstverständlichkeiten, die zusehends verloren gehen. Dass wir den Fachzahnarztvorbehalt abwenden konnten, ist unserem konsequenten Einsatz zu verdanken. Hier wäre der Gesetzgeber gut beraten gewesen, von Anfang an den engen Dialog mit der Selbstverwaltung zu führen und ihre Expertise anzunehmen. Es mag sein, dass die Selbstverwaltung als unbequem empfunden wird. Wir haben aber als gesetzlich verankerte Interessenvertretung einen Auftrag zu erfüllen. Gemeinsam mit dem gesamten Berufsstand gewährleisten wir mit einem Höchstmaß an Patientennähe und Praxisbezug die Sicherstellung der Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland. Denn es sind doch die Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im täglichen Kontakt mit ihren Patientinnen und Patienten eventuelle Fehlsteuerungen sowie Unwuchten im System erleben. Aus diesen Praxiserfahrungen heraus entwickelte Ideen für Versorgungsverbesserungen werden dann über uns als Selbstverwaltung an die Politik kommuniziert. Diese Wahrnehmung des gesamten Versorgungsspektrums und die daraus folgende Gewichtung und Priorisierung ist von allergrößter Bedeutung, um gute gesundheitliche Versorgung für alle zu machen. Und Entscheidungen am Patientenwohl zu orientieren, ist der Selbstverwaltung gemeinsam mit dem Berufsstand in den letzten Jahrzehnten auf allen Ebenen nicht nur hervorragend gelungen: Sie sind für zukunftsgewandte und präventionsorientierte Projekte unerlässlich. Jegliche Einschränkung dieses Handlungsspielraums schwächt die Selbstverwaltung und somit letztendlich die Patientenversorgung. Es dürfte unstrittig sein, dass Reformen mit dem Ziel, die GKV-Finanzen zu stabilisieren, unumgänglich sind. Reformen an den Strukturen der Selbstverwaltung, die einfach in den Raum geworfen werden, sind aber gerade nicht zielführend. Das würde allein den Verdacht erhärten, man wolle reformieren nur um der Reformen willen. Diese waren aber noch nie von langer Dauer. Von der Finanzkommission erwarte ich versorgungspolitisch zielführende Vorschläge. Vom Bundesgesundheitsminister wünsche ich mir, ein Gesetzespaket für ein Gesundheitssystem zu schnüren, in dem n die präventive Ausrichtung konsequent weiterverfolgt wird, n es keine versorgungsfeindlichen Eingriffe wie Budgetierung und überbordende Bürokratie gibt, n der Wert und das hohe Gut der Freiberuflichkeit gerade auch für das Patientenwohl erkannt werden, n der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen undflächendeckenden Patientenversorgung weiterhin gewährleistet bleibt und n die Kompetenz der Selbstverwaltung anerkannt wird. Wir stellen unsere Expertise zur Verfügung – auf Augenhöhe und wertschätzend. Ass. jur. Meike Gorski-Goebel Stv. Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Die Tür schwingt in beide Richtungen Foto: KZBV/Haas 6 | LEITARTIKEL

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zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1538) Sehr geehrter Herr Prof. Groß, mit großem Interesse habe ich Ihren Kommentar „Die Freundin hat den Finger in die Wunde gelegt“ zum Beitrag „Implantieren lernen an ‚lebenden Patienten‘ – darf das sein?“ gelesen. Den ethischen Anspruch, Patienten nicht zum bloßen Mittel für den Kompetenzerwerb von Behandlern zu machen, halte ich selbstverständlich für diskutabel. Was mir in Ihrem Kommentar jedoch fehlt, ist die Betrachtung der Realität, in der sich viele junge Zahnärztinnen und Zahnärzte befinden. Sie nennen als ethisch unbedenkliche Alternativen unter anderem „anerkannte, zertifizierte Hospitationen und Supervisionen“, Assistenzzeiten bei erfahrenen Kolleginnen und Kollegen sowie die schrittweise Übernahme einfacher Fälle unter direkter Anleitung eines erfahrenen Implantologen. Genau hier liegt aus meiner persönlichen Erfahrung und der meines unmittelbaren beruflichen Umfelds jedoch ein erhebliches Problem: Diese Möglichkeiten existieren zwar theoretisch, sind in der Praxis allerdings in den seltensten Fällen zugänglich. Anfragen für Hospitationen werden abgelehnt oder bleiben unbeantwortet, chirurgische Stellen sind extrem schwer zu finden, und selbst wenn eine entsprechende Stelle gefunden wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass dort eine strukturierte implantologisch-chirurgische oder überhaupt eine Ausbildung stattfindet. Selbst in der Fachweiterbildung als Oralchirurg wird oft kaum bis nie implantiert. Die Realität kann vielmehr so aussehen, dass junge Zahnärztinnen und Zahnärzte zwar lernen und Verantwortung übernehmen möchten, ihnen aber schlicht die Möglichkeit dazu fehlt. Die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte wollen – aber sie dürfen nicht. Ein Curriculum kann maximal eine Grundlage in diesem Fachgebiet schaffen, ersetzt jedoch bei Weitem keine praktische Erfahrung und macht aus einem theoretisch fortgebildeten Zahnarzt noch keinen sicheren chirurgischen Behandler. Ich spreche dabei nicht aus einer rein theoretischen Perspektive. Ich werde selbst in Kürze mein Masterstudium beginnen. Möglich ist mir das nur, aufgrund meines Glücks, in einer einer Praxis zu arbeiten, in der ich außergewöhnlich gute Voraussetzungen dafür finde: Kompetente Implantologen, die mit Freude und Motivation ihr Wissen und Können mit jungen Kollegen teilen. Ohne diese Unterstützung hätte ich nie die erforderlichen Zugangsbedingungen für diesen Studiengang erreicht. Ich empfinde diese Möglichkeit keineswegs als selbstverständlich, sondern als Ausnahme. Außerdem erwähnenswert finde ich die anfallenden Kosten einer solchen Weiterbildung, die sich auf etwa 40.000 Euro belaufen. Damit stellt sich für mich die Frage: Wie können wir wirklich dafür sorgen, dass junge Zahnärztinnen und Zahnärzte zu sicheren implantologisch-chirurgischen Behandlern werden können? Denn am Ende entsteht ein paradoxes Bild: Von jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten wird zu Recht erwartet, dass sie keine Behandlungen durchführen, für die ihnen die praktische Erfahrung fehlt. Gleichzeitig fehlen ihnen die Möglichkeiten, genau diese Erfahrung unter sicheren und kontrollierten Bedingungen zu erwerben. Sie sollen keine Fehler machen, aber bekommen auch keine Gelegenheit unter Anleitung zu lernen. Die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte wollen lernen. Sie sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, Zeit und erhebliche finanzielle Mittel zu investieren. Was fehlt, ist nicht die Motivation, sondern die Möglichkeit dafür. Amelie Nölke Zahnärztin in Peiting MANGELNDE MÖGLICHKEITEN ZUM IMPLANTOLOGISCH-CHIRURGISCHEN KOMPETENZERWERB Was mir fehlt, ist die Betrachtung der Realität Zum Beitrag „Der klinisch-ethische Fall: Implantieren lernen an ‚lebenden Patienten‘ – darf das sein?“ in zm 18/2026, S. 64–67 Leserforum Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.

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Foto: Dennis – stock.adobe.com, Bart van Overbeeke EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1540) 10 | GESELLSCHAFT Studierende der TU Eindhoven haben den weltweit ersten solarbetriebenen Krankenwagen entwickelt. Der „Stella Juva“ soll die medizinische Versorgung in entlegenen Gebieten verbessern. Dort schränken aktuell nicht nur schlechte Straßenverhältnisse, sondern vor allem die fehlende Treibstoff- oder Stromversorgung den Zugang zur Gesundheitsversorgung stark ein. „Wir haben uns von den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen inspirieren lassen, die eine gute Gesundheitsversorgung für alle Menschen anstreben“, sagt Teamleiter Mathijs van Gerven. Die Besonderheit: Stella Juva erzeugt mithilfe der Solarmodule auf dem Dach genügend Energie für den Antrieb und – durch beim Parken ausklappbare Zusatzmodule – für die medizinische Ausrüstung. Im Wagen kann man Bluttests durchführen, auf Krankheiten wie Tuberkulose und Malaria untersuchen, Impfungen verabreichen oder auch Ultraschalluntersuchungen von Schwangeren durchführen. Zur Praxiserprobung war das Team in der kenianischen Region Narok unterwegs. Insgesamt legte es dabei mit dem Fahrzeug mehr als 800 Kilometer zurück. Bis auf ein gebrochenes Gelenk an der Lenkstange gab es keine Defekte. Dieses Teil ist wegen der unbefestigten Straßen bewusst als Sollbruchstelle konstruiert, um andere Teile zu schonen – und kann innerhalb von 30 Minuten ausgetauscht werden. n

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zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1542) 12 | POLITIK UNZULÄSSIGE VERGABE VON BACHELOR- UND MASTERABSCHLÜSSEN Warum ließ Luxemburg die DTMD so lange einfach machen? Auch in Luxemburg ist man besorgt über die ungültigen Abschlüsse, die die „University for Digital Technologies in Medicine and Dentistry (DTMD)“ in Wiltz für teure Weiterbildungskurse vergeben hat. In einem Parlamentsausschuss befassten sich die Abgeordneten nun erneut mit der Causa. Luxemburgs Forschungs- und Hochschulministerin Stéphanie Obertin stellte in der Sitzung am 15. September vor den Mitgliedern der Hochschulkommission (Commission de l’Enseignement supérieur) nochmals klar, dass die 2017 in Wiltz gegründete DTMD nach luxemburgischem Recht nicht zur Vergabe von Bachelor- oder Masterabschlüssen berechtigt ist und auch nicht berechtigt war, da sie nicht als Hochschule akkreditiert ist. Ein entsprechendes Gesetz zum Schutz akademischer Titel war in Luxemburg am 15. September 2023 in Kraft getreten. Obertin berichtete den Abgeordneten, dass ihr Ministerium nach dem Erhalt konkreter Beweise im Frühjahr dieses Jahres – nachdem sich eine Studentin gemeldet hatte – schließlich am 23. April 2026 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattete. Die Ministerin bestätigte auch mehrere Gespräche mit der DTMD zur Anerkennung der Masterabschlüsse. Neun Jahre agierte die DTMD nahezu unbehelligt Einige Abgeordnete zeigten sich irritiert über die Verzögerungen, da der Sachverhalt ja wohl schon 2023 bekannt gewesen sei. Kritisiert wurde insbesondere die Zeitspanne von fast drei Jahren zwischen dem Inkrafttreten des Titelschutzgesetzes im September 2023 und der Weiterleitung des Falles an die Staatsanwaltschaft im April 2026. Von der Aufnahme der Tätigkeit der DTMD im Jahr 2017 bis heute verstrichen sogar neun Jahre. In der Sitzung wollten die Abgeordneten wissen: Gibt es weitere ungültige Diplome, die von Institutionen in Luxemburg ausgestellt wurden? Wie können die Studierenden besser informiert werden? In den Medien äußerten sie zudem erhebliche Zweifel an den Kontrollmechanismen und warfen die Frage auf, ob das Ministerium überhaupt in der Lage sei, die Befolgung von Gesetzen effektiv zu überprüfen, statt sich auf bloße Versprechungen privater Institute zu verlassen. Obertin plädierte dafür, die Kommunikation über gültige Abschlüsse in den Mittelpunkt zu stellen. Eine entsprechende Liste habe ihr Ministerium in einem Dokument veröffentlicht. ck Nach zm-Recherchen hatten sich Hunderte – zumeist deutsche – Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der DTMD für ein Masterprogramm eingeschrieben. Über den QR geht's zur ganzen Geschichte um die in Luxemburg – vermeintlich – erworbenen Master-Abschlüsse. Nur Schein statt Sein – die DTMD mit ihrem Sitz im Schloss von Wiltz. Foto: dtmd.eu

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zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1544) 14 | GESELLSCHAFT NEUER SKANDAL UM DENTALKETTE IN FRANKREICH Zahnärzte verweigern Billig-ZE aus China – und werden gefeuert! Im westfranzösischen Nantes hat eine Dentalkette fünf Zahnärzte fristlos gefeuert, weil sie sich geweigert haben, Zahnersatz aus China einzubauen. Die Praxis musste schließen. Rund 6.000 Patientinnen und Patienten stehen vorerst ohne Zahnarzt da. Unter dem Namen „VYV Dentaire“ betreibt die Dentalkette mehr als 150 zahnmedizinische Zentren in ganz Frankreich. Wie französische Medien berichten, allen voran die Zeitung La Dépêche du Midi, hatte die Leitung des Zentrums in der Rue Noire in Nantes ihre sechs angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte angewiesen, bei mindestens 30 Prozent der Versorgungen auf kostengünstigere Importprothetik aus China zurückzugreifen – um die Margen zu steigern. Fünf Zahnärzte verweigerten die Umsetzung der Quote unter Berufung auf ethische Standards und das Gebot der Qualitätssicherung. Der Einsatz des Zahnersatzes müsse sich nach medizinisch-qualitativen Kriterien richten und dürfe nicht primär von betriebswirtschaftlichen Ertragsmargen diktiert werden, argumentierten die Zahnärzte. Und dass sie bei einer Kontrolle durch die französische Zahnärztekammer (l'Ordre National des Chirurgiens-Dentistes) ihre Zulassung verlieren könnten, falls die im Ausland bestellte Versorgung im Einzelfall fachlich ungeeignet ist. Das Management legte Renditeziele fest Nach vorangegangenen Suspendierungen im Mai 2026, kündigte die Trägerschaft am 21. September den fünf Zahnärzten wegen angeblichen schwerwiegenden Fehlverhaltens (französisch: „faute grave“) fristlos. Die Schließung der Praxis folgte am 22. September. Die Gewerkschaft Force Ouvrière (FO) verurteilte den Rausschmiss der fünf Zahnärzte. Der Fall erreichte inzwischen auch Paris: Die Abgeordnete Karen Erodi richtete eine schriftliche Anfrage an die Nationalversammlung, worin sie die Bindung angestellter Zahnärzte an bestimmte Importlabore durch Großbetreiber wie VYV Dentaire kritisiert. Erodi sieht darin einen unzulässigen Eingriff in die verfassungs- und berufsrechtlich geschützte Therapiefreiheit des Behandlers. Ursächlich für den verstärkten Rückgriff auf Auslandszahnersatz ist eine Tarifreform aus dem Jahr 2020, mit der Festzuschüsse und Honorarobergrenzen für Prothetik eingeführt wurden. In der Folge stieg der Importanteil von Kronen und Brücken aus Drittstaaten wie China, der Türkei, Marokko und Madagaskar deutlich an – zum Nachteil der regionalen DentallaborStrukturen. Die Leitung betonte, dass für die Gesamtheit aller 150 zahnmedizinischen Zentren der Gruppe im Jahr 2025 wertmäßig noch 70 Prozent aller Prothesen und Kronen aus französischer Produktion stammten. Die China-Importe seien demnach eine Ergänzung und kein kompletter Ersatz. Während Berufsverbände und Gewerkschaften zu Protestaktionen am 30. September aufriefen, ist die juristische Anfechtung der Kündigungen durch diebetroffenen Zahnärzte noch Gegenstand einer rechtlichen Prüfung. LL Foto: NovaVision - stock.adobe.com (KI-generiert)

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DEUTSCHER ZAHNÄRZTETAG 2026 Premiere der Wissenschaft in Wernigerode Der wissenschaftliche Kongress zum Deutschen Zahnärztetag könnte künftig in Kooperation mit einzelnen Landeszahnärztekammern stattfinden. Die Premiere erlebten jetzt rund 700 Zahnärztinnen, Zahnärzte und ZFAs in Wernigerode. Dort trafen sie sich am 18. und 19. September zu den 33. Fortbildungstagen der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, die von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) unterstützt wurden. Wir haben in Wernigerode etwas Neues gewagt und unsere etablierten Fortbildungstage erstmals für eine enge Zusammenarbeit mit der DGZMK und der APW geöffnet. Das war ein mutiger Schritt, der sich aus meiner Sicht sehr gelohnt hat“, sagte Prof. Dr. Christian Gernhardt, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Vorsitzender der Akademie für Praxis und Wissenschaft (APW). „Gemeinsam konnten wir die ganze Bandbreite der Zahnmedizin aus Wissenschaft und Praxis abbilden.“ Die Weichen für die Kooperation hatte der vorherige Vorstand zusammen mit Gernhardt gestellt. Als wissenschaftlicher Leiter gestaltete er dann das Programm gemeinsam mit der DGZMK/ APW. Zahlreiche Expertinnen und Experten kamen dafür nach Wernigerode. So wurde das Motto „Die ganze Zahnmedizin aus Wissenschaft und Praxis“ zum Programm. Wissenschaft und Praxis gehen zusammen „Mit der Kooperation haben wir zwei starke Partner zusammengebracht: die etablierten Fortbildungstage der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und die wissenschaftliche Kompetenz und das bundesweite Netzwerk der DGZMK und der APW. Daraus ist ein Programm entstanden, das das gesamte Spektrum der Zahnmedizin abbildet und Wissenschaft und Praxis unmittelbar miteinander verbindet“, sagte Prof. Dr. Dr. PeterProff, Präsident der DGZMK. Das Grußwort überbrachte BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Doris Seiz. „Wir sind in herausfordernden Zeiten unterwegs und es ist anstrengend: Man hat gute Argumente, geht zur Politik und wird zwar gehört, aber es passiert nichts“, stellte sie fest. Bürokratieabbau werde zwar überall als wichtiges Thema genannt: „Aber wenn es dann soweit Ein gefülltes wissenschaftliches Programm, ein Programmstrang mit Vorträgen und Seminaren fürs Praxisteam, eine ausgebuchte Industrieausstellung und viele Gelegenheiten zum persönlichen Austausch, etwa beim traditionellen „Bierabend“ – das waren die Fortbildungstage in Wernigerode. Foto: Kerstin Albrecht zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1546) Prof. Dr. Christian Gernhardt, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Vorsitzender der Akademie für Praxis und Wissenschaft (APW): „Wir haben in Wernigerode etwas Neues gewagt." Foto: ZÄK Sachsen-Anhalt 16 | ZAHNMEDIZIN

Setzen Ihre Patient:innen ihre Zahnfleischgesundheit aufs Spiel? meridol® med Chlorhexidin 0,2 % Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle. Zusammensetzung: 100 ml Lösung enthalten 1,0617 g Chlorhexidindigluconat-Lösung, entsprechend 200 mg Chlorhexidinbis (D-gluconat), Sorbitol-Lösung 70 % (nicht kristallisierend), Glycerol, Propylenglycol, Macrogolglycerolhydroxystearat, Cetylpyridiniumchlorid, Citronensäure-Monohydrat, Pfefferminzöl, Patentblau V (E 131), gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Zur zeitweiligen Keimzahlreduktion in der Mundhöhle, als temporäre adjuvante Therapie zur mechanischen Reinigung bei bakteriell bedingten Entzündungen der Gingiva und der Mundschleimhaut sowie nach parodontalchirurgischen Eingriffen, bei eingeschränkter Mundhygienefähigkeit. Gegenanzeigen: Bei Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, bei schlecht durchblutetem Gewebe, am Trommelfell, am Auge und in der Augenumgebung. Nebenwirkungen: Reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge, reversible Verfärbungen von Zahnhartgeweben, Restaurationen (Zahnfüllungen) und Zungenpapillen (Haarzunge). Dieses Arzneimittel enthält Aromen mit Allergenen. Selten treten Überempfindlichkeitsreaktionen auf. In Einzelfällen wurden auch schwerwiegende allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock nach lokaler Anwendung von Chlorhexidin beschrieben. In Einzelfällen traten reversible desquamative Veränderungen der Mukosa und eine reversible Parotisschwellung auf. CP GABA GmbH, 20354 Hamburg. Stand: Januar 2026. KURZZEITIGE BEHANDLUNG TÄGLICHER ZAHNFLEISCHSCHUTZ Setzen Sie auf Sichern Sie sich jetzt kostenlose meridol®-Proben für Ihre Patient:innen

18 | ZAHNMEDIZIN zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1548) DEUTSCHER MILLERPREIS 2026 Echtzeit-MRT macht dynamische Bewegungen beim Kauen sichtbar Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) hat den Deutschen Millerpreis 2026 an PD Dr. Eva Paddenberg-Schubert, Dr. Sebastian Krohn und ihr Team aus Zahnmedizinern, Physikern und Radiologen verliehen. Ausgezeichnet wurde eine Forschungsarbeit, die mit einer innovativen Multi-Slice-Echtzeit-MRT erstmals dynamische Bewegungen beider Kiefergelenke unter kaufunktioneller Belastung mit hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung sichtbar macht. Die Preisverleihung fand am 18. September in Wernigerode statt. Der Unterkiefer ist ein muskulo-ligamentär, elastisch aufgehängter, starrer Körper mit sechs Freiheitsgraden, die komplexe Dreh- und Gleitbewegungen ermöglichen. Diese werden durch die bilateral koordinierte, intraartikuläre Verschiebung von Condylus mandibulae und Discus articularis gewährleistet. Technische Einschränkungen und die damit verbundene limitierte Verfügbarkeit von In-vivo-Bewegungsanalysen der Mandibula haben zu Einschränkungen des biomechanischen Verständnisses der Kiefergelenk-Kinematik geführt. Was genau beim Öffnen und Schließen des Mundes und beim Kauen im Kiefergelenk geschieht, lässt sich mit herkömmlichen bildgebenden Verfahren nur eingeschränkt untersuchen. Das Team hat deshalb eine Multi-Slice-Echtzeit-MRT eingesetzt, mit der sich die Bewegungen beider Kiefergelenke während des Kauvorgangs und bei lastfreien Unterkieferbewegungen direkt verfolgen und quantitativ beschreiben lassen. Auf diese Weise können Abweichungen in der Kinematik zwischen verschiedenen Diskuslagebeziehungen objektiv visualisiert werden. Dank einer optimierten Bildrekonstruktion umgeht diese Technik die Limitationen der bisherigen Verfahren und kann so viele Bilder pro Sekunde ohne weitere Hilfsmittel anfertigen. Durch diese neuartige Diagnostik können strukturelle Abweichungen im Kiefergelenk präzise beurteilt und deren klinische Bedeutung direkt analysiert werden. Die Erkenntnisse stellen eine Pionierarbeit zur präzisen Abgrenzung gesunder und pathologischer Diskuspositionen dar, um Funktionseinschränkungen in Abhängigkeit von der Kaubelastung zu visualisieren. „Unsere Untersuchungen zeigen, dass Rotation und Translation bereits bei kraftfreien Öffnungs- und Schließbewegungen des Mundes stets miteinander gekoppelt sind“, sagt Paddenberg-Schubert. Die häufig beschriebene Vorstellung, dass zunächst eine reine Drehbewegung und anschließend eine Gleitbewegung bei der Mundöffnung erfolgt, bestätigte sich in den Untersuchungen nicht. Auch die Härte der Nahrung hatte insgesamt keinen signifikanten Einfluss auf die Kiefergelenkkinematik. Untersucht wurden Kaubewegungen mit Boli von Brot, Käse, Karotte und Karamell. Beim unilateralen Kauen bestätigte sich zudem eine bereits bekannte funktionelle Asymmetrie: Auf der Balanceseite traten generell größere Vorwärtsbewegungen auf als auf der Arbeitsseite. Bei pathologischen Veränderungen, insbesondere einer Diskusverlagerung ohne Reposition, ging das Kauen mit deutlichen Veränderungen der Kiefergelenkbewegung einher, die vor allem auf der Balanceseite beobachtet wurden. „Wir würden im nächsten Schritt gerne einen biomechanischen Korridor definieren, in dem physiologische Kieferbewegungen stattfinden, um davon abweichende Pathologien aufzeigen zu können“, erläutert Krohn, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Für Paddenberg-Schubert ist die Auszeichnung eine Anerkennung der interdisziplinären Forschungsarbeit: „Wir haben uns riesig über den Deutschen Millerpreis gefreut. Für unser gesamtes Team ist diese Auszeichnung eine große Ehre und eine besondere Anerkennung der Arbeit, die über viele Jahre in dieses Forschungsprojekt geflossen ist. Sie zeigt uns auch, dass es sich lohnt, grundlegenden Fragen der Kiefergelenkfunktion mit neuen Methoden nachzugehen.“ Der ausgezeichneten Arbeit gingen zahlreiche Voruntersuchungen voraus. Die entwickelte Methode trägt zum Verständnis der komplexen mandibulären Biomechanik bei, könnte künftig die dynamische Kiefergelenkdiagnostik ergänzen und insbesondere bei therapieresistenten oder -refraktären klinischen Situationen zusätzliche Informationen liefern. Prof. em. Dr. Dietmar Kubein-Meesenburg, PD Dr. Eva Paddenberg-Schubert und Dr. Sebastian Krohn (v.l.) Foto: J.Krohn

ZAHNMEDIZIN | 19 ist, dass man wirklich etwas umsetzen möchte, dann tut sich nichts.“ Um dennoch voranzukommen, müsse man sich möglichst auf wenige Themen konzentrieren. Erstes Ziel sei, die Praxenfinanziell und organisatorisch zu entlasten. Sie werde sich daher „mit Vehemenz“ für die Abschaffung der „völlig überflüssigen“ externen Validierung von Thermodesinfektoren und Autoklaven stark machen. Dort sei man bereits unter Nina Warken in vielen Gesprächen gut vorangekommen, das müsse nach dem Wechsel in der Führung des Bundesgesundheitsministeriums fortgesetzt werden. Die Zähne bestätigten Ottos Alter Für einen Blick über das klassische Spektrum der Zahnmedizin hinaus sorgte der Festvortrag von Prof. Dr. Rüdiger Lessig, seit 2010 Leiter des Instituts für Rechtsmedizin in Halle. Unter dem Titel „Was macht ein Zahnmediziner in der Rechtsmedizin?" gab er zahlreiche Beispiele, welche Rolle zahnmedizinisches Wissen in der forensischen Medizin spielen kann. Neben der Identifizierung Verstorbener beschäftigt er sich mit seinem Team mit forensischer Molekulargenetik, forensischer Bildgebung und toxikologischen Fragestellungen. Ein außergewöhnliches Beispiel seiner Arbeit war die Untersuchung der sterblichen Überreste Ottos des Großen im Zuge der Sanierung seiner Grablege im Magdeburger Dom. Mithilfe forensischer Methoden konnten die Wissenschaftler das überlieferte Lebensalter des Kaisers bestätigen. Prof. Dr. Edgar Schäfer thematisierte die Medikamentengabe in der EndoProf. Dr. Dr. Peter Proff, Präsident der DGZMK: „Wir haben ein Programm, das das gesamte Spektrum der Zahnmedizin abbildet und Wissenschaft und Praxis unmittelbar miteinander verbindet.“ Foto: ZÄK Sachsen-Anhalt IMMER IN IHRER NÄHE. REGIONAL. SCHNELL. ZUVERLÄSSIG. Einer der mehr als 400 Servicetechniker ist immer in Ihrer Nähe und schnellstmöglich vor Ort. In mehr als 90% der Fälle noch am selben Tag. Ein akuter Defekt kann so in kürzester Zeit behobenwerden – für reibungslose Abläufe in Praxis oder Labor. Unser Tempo, Ihr Vorteil: Der richtige Experte zur rechten Zeit – egal ob digitaler Workflow, Hygiene, Validierung, Behandlungszimmer oder IT. HOTLINE: 0800-83 29 833 www.henryschein-dental.de UNSEREN KUNDENDIENST ERREICHEN SIE UNTER:

20 | ZAHNMEDIZIN zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1550) dontie. Antibiotika stellten grundsätzlich keine Alternative zur kausalen endodontischen Therapie dar. Auch seien Schmerzen keine Indikation für eine systemische Antibiotikagabe. Indiziert seien Antibiotika nur bei dentogenen Abszessen mit Ausbreitungstendenz oder bei Logenabszessen, bei solchen im Zusammenhang mit einem reduzierten Allgemeinzustand wie Fieber oder Lymphadenopathie sowie bei rasanter Ausbreitung oder der Gefahr einer Osteomyelitis. Zur Vermeidung von postoperativen Schmerzen nach einer endodontischen Behandlung empfahl er, ein Analgetikum direkt nach der Behandlung zu geben und danach regelmäßig alle sechs Stunden über die nächsten zwei Tage. Bei leichten bis moderaten Schmerzen komme Ibuprofen (200 bis 400 mg) in Betracht. Wenn NSAPs (nicht-steroidale Antiphlogistika) nicht indiziert sind, solle Paracetamol (600 bis 1.000 mg) oder bei moderaten Schmerzen Paracetamol (1.000 mg) plus Codein (60 mg) gegeben werden. Alignertherapie ohne KFOWissen? „Alignertherapie – geht das ohne kieferorthopädische Kenntnisse?“, fragte Proff provokant in seinem Vortrag. Seine Antwort: Aligner-Behandlungen empfiehlt er ausschließlich gut ausgebildeten Zahnärztinnen und Zahnärzten, die in Diagnostik und Therapie das gesamte kieferorthopädische Spektrum beherrschen. Und dafür brauche man Skelettalparameter (Röntgenbilder). Die Alignertherapie bedürfe einer umfangreichen, zeitaufwendigen Planung und einer sehr genauen und realistischen Definition des virtuellen Behandlungsziels. Prof. Dr. Dr. Eik Schiegnitz aus Mainz zeichnete in seinem Vortrag zu knöchernen Augmentationsverfahren den Weg von der klassischen Blockaugmentation hin zu partikulären Schalentechniken nach. Während dickere Knochenblöcke häufig weniger gut durchblutet würden, lasse sich mit dünnen Knochenschalen ein dreidimensionaler Raum für die Aufnahme partikulären Knochenmaterials schaffen. Die Schalentechniken werden laut Schiegnitz daher heute bevorzugt eingesetzt. Insbesondere bei der horizontalen Augmentation ließen sich damit gute Ergebnisse erzielen, doch wie überall seien auch dort Lernkurven nötig. Prof. Dr. Florian Beuer aus Berlin stellte eine Studie zur Implantatprothetik vor, nach der die Art der prothetischen Versorgung über einen Zeitraum von durchschnittlich 18 Jahren einen unabhängigen Risikofaktor für die Entwicklung von Periimplantitis darstellt. Implantate mit herausnehmbarem Zahnersatz wiesen häufiger Periimplantitis (31,3 Prozent) auf als solche mit festsitzendem Zahnersatz, bei denen sich sich häufiger eine Mukositis (42,8 Prozent) zeigte [Kesar et al., 2023]. Prof. Dr. Roland Frankenberger aus Marburg schaute gemeinsam mit dem Auditorium auf das Jahr zwei nach dem Amalgamverbot. Amalgam „hätte sich auch ohne Verbot von selbst ausgeschlichen“, denn bekanntlich sinke seit vielen Jahren die Nachfrage, sagte Frankenberger. Glasionomerzement (GIZ) funktioniere bis zu einer gewissen Kastenbreite gut. Ist der Defekt in vestibulo-bukkaler Ausdehnung zu breit, könne es aufgrund seiner schlechteren Biegefestigkeit gegenüber Komposit leicht brechen. Für Milchzähne sei lichthärtender GIZ allerdings eine gute (zuzahlungsfreie) Versorgung. br Ehrennadel der DGZMK für Dr. Guido Wucherpfennig Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) würdigt damit sein langjähriges Engagement für Wissenschaft, Fortbildung, Wissenstransfer, Patienteninformationen und den zahnmedizinischen Nachwuchs. Die Ehrung fand am 18. September in Wernigerode statt. Wucherpfennig gehörte von 2009 bis 2021 dem DGZMKVorstand an. Nach acht Jahren als Beisitzer übernahm er 2017 das Amt des Generalsekretärs, das er bis 2021 ausübte. Als praktizierender Zahnarzt und Fortbildungsreferent der Zahnärztekammer Thüringen brachte er dabei die Perspektive der Zahnmedizin aus der Praxis in die Vorstandsarbeit ein, hieß es in der Laudatio. Sein besonderes Anliegen war demnach, „Verständnisbarrieren“ zwischen Wissenschaft, Praxis und Standespolitik zu überwinden und den Austausch zwischen den verschiedenen Bereichen zu fördern. Bei den Deutschen Zahnärztetagen setzte er sich für die Etablierung des Studententags ein und schuf damit eine Möglichkeit, Studierende frühzeitig mit der wissenschaftlichen Zahnmedizin und der DGZMK vertraut zu machen. „Mein Beruf hat mir immer Spaß gemacht und ich behandle noch heute gern, wenn auch in geringem Umfang“, sagte Wucherpfennig, der sich selbst scherzhaft als „Teilzeitrentner“ bezeichnet. Sein Verständnis von der Wechselwirkung zwischen Wissenschaft und Praxis brachte er mit einem Augenzwinkern auf den Punkt: „Das Motto der DGZMK ist ‚Wissen schafft Praxis‘, aber Praxis schafft auch Wissen.“ Dafür gab's Applaus aus dem Auditorium: BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Doris Seiz setzt sich dafür ein, die externe Validierung von Thermodesinfektoren und Autoklaven abzuschaffen. Foto: ZÄK Sachsen-Anhalt Foto: privat

* Nr. * Gemäß einer im Jahr 2024 durchgeführten Studie mit 300 Zahnärzten in Deutschland, gefragt nach den Markenempfehlungen für Zahnpasten im Bereich Schmerzempfindlichkeit. Sensodyne umfasst die gesamte Produktfamilie. ** Bildung einer zahnschmelzähnlichen Schutzschicht über freiliegendem Dentin in Labortests. *** bei 2x täglicher Anwendung. PM-DE-SENO-25-00050-20251210 Muster anfordern! Haleon unterstützt Sie im Praxisalltag! Profitieren Sie von unserer Wissensplattform – von Experten für Experten Beratungsmaterialien zum Download CMEWebinare Neueste klinische Daten Kostenlose Produkt-Muster NovaMin bildet eine Schutzschicht, die härter ist als natürliches Dentin.**,1,2 Für klinisch bestätigte, langanhaltende Linderung ab Tag 3.***,3 © 2026 Haleon oder Lizenzgeber. Marken sind Eigentum der Haleon Unternehmensgruppe oder an diese lizenziert. Haleon Germany GmbH. Mit 5% NovaMin Wirksamer Schutz vor Schmerzempfindlichkeit durch die innovative Bioglas-Technologie mit NovaMin Referenzen: 1. Earl J et al. J Clin Dent 2011; 22(Spec Iss): 68 – 73. 2. Haleon, Data on File 2024, Report QD-RPT-118201. 3. Creeth JE. et al. J Dent Res 2025; 104 (Spec Iss A): 0355.

zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1552) 22 | PRAXIS NACHFOLGEPLANUNG Die Steuer-optimale Gestaltung der Praxisimmobilie Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Die steuerliche Optimierung der Praxisimmobilie ist einer der anspruchsvollsten Bausteine bei der Nachfolgeplanung von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Während die Übergabe der Praxis meist akribisch vorbereitet wird, gerät die damit verbundene Immobilie oft aus dem Blick. Das kann Jahre später fatale steuerliche Folgen haben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Weichen rechtzeitig stellen. Ein aktueller Praxisfall zeigt, wie sich mit einer vorausschauenden Struktur sowohl die Einkommensteuer als auch die Schenkungssteuer minimieren lassen – und zugleich die wirtschaftliche Kontrolle innerhalb der Familie erhalten bleibt: Eine niedergelassene Zahnärztin betrieb ihre Praxis über lange Zeit in einer eigenen Praxisimmobilie. Im Zuge der Nachfolge veräußerte sie die Praxis an ihren Sohn, der ebenfalls Zahnarzt ist. Die Entscheidung für einen entgeltlichen Verkauf hatten beide bewusst getroffen, um das Steuersatzgefälle zwischen seinem laufenden Spitzensteuersatz und ihrem ermäßigten Veräußerungssteuersatz zu nutzen. Die Praxisimmobilie verblieb zunächst bei der Mutter, bei der sie aus dem steuerlichen Betriebsvermögen in ihr steuerliches Privatvermögen überführt wurde. Dabei erfolgte die Versteuerung der über Jahrzehnte entstandenen stillen Reserven – wenn auch zum ermäßigten Steuersatz. Nun stellte sich die Frage: Wie kann die Immobilie auf die nächste Generation übertragen werden, ohne erneut erhebliche steuerliche Nachteile herbeizuführen? Eine schlichte Schenkung wäre ein Problem Die Mutter ist wirtschaftlich abgesichert. Neben weiteren vermieteten Immobilien verfügt sie über ausreichend Einkünfte aus dem Versorgungswerk. Auf laufende Mieteinnahmen aus der Praxisimmobilie ist sie daher nicht angewiesen. Da der Sohn die Immobilie unmittelbar für seine freiberufliche Tätigkeit nutzt, würde diese steuerlich notwendiges Betriebsvermögen werden. Die Folge: Bei einer späteren Entnahme oder Veräußerung wären sämtliche künftigen Wertsteigerungen erneut steuerpflichtig. Hinzu kommt: Würde der Sohn keine Miete zahlen, entfiele für ihn dafür der Betriebsausgabenabzug. Er hätte dann lediglich die steuerliche Abschreibung, die in diesem Fall sehr niedrig ist. Der Sohn ist verheiratet, seine Ehefrau ist keine Zahnärztin, die beiden haben Eine Nachfolge-Regelung beinhaltet nicht nur die eigentliche Praxisabgabe, sondern auch die Praxisimmobilie. Denn diese ist ein entscheidender Hebel für die langfristige Vermögenssicherung. Foto: Julija - stock.adoeb.com (generiert mit KI)

www.dampsoft.de/40jahre Inspiriert von unserem Gründer Wolfram Greifenberg entwickeln wir seit 40 Jahren innovative Softwarelösungen. Gemeinsam mit Zahnärzten schaffen wir Tools, die Praxen jeder Größe voranbringen. Für uns ist jeder Mitarbeiter und Kunde ein Teil dieser Erfolgsgeschichte. Vielen Dank! JAHRE AN IHRER SEITE

24 | PRAXIS drei noch sehr junge Kinder, die privat krankenversichert sind. Die Lösung musste mehrere Anforderungen erfüllen: n Der Sohn soll dauerhaft die tatsächliche Kontrolle über die Immobilie behalten. n Schenkungssteuer soll vermieden werden. n Die Immobilie soll möglichst nicht dauerhaft steuerliches Betriebsvermögen des Sohnes bleiben. n Die Mietzahlungen sollen innerhalb der Familie verbleiben. n Mieteinkünfte sollen möglichst niedrig besteuert oder idealerweise steuerfrei sein. Besonders wichtig bei der neuen Gestaltung war eine nicht-steuerliche Prämisse: Die Erfahrung zeigt, dass fremdbestimmtes Immobilieneigentum, etwa bei Geschwistern, Eltern oder Ehegatten, häufig zuKonflikten führt. Gerade bei Praxisimmobilien können daraus existenzielle Probleme entstehen. Die Lösung: Eine Kombination aus Mietanpassung, Zuwendungsnießbrauch und Übertragung auf den Ehegatten. Schritt 1: Anpassung der Miete Zunächst wurde die bisher niedrig vereinbarte Miete auf das ortsübliche Niveau angehoben und indexiert. Die Jahreskaltmiete beträgt nun 30.000 Euro. Die Einkommensteuer-Ersparnis beim Sohn beträgt 42 Prozent, das sind in zehn Jahren 126.000 Euro. Schritt 2: Übertragung des Nießbrauchsrecht auf die Enkel Im nächsten Schritt bestellte die Mutter einen Zuwendungsnießbrauch zugunsten der drei Kinder des Sohnes, also an ihre Enkelkinder. Die Mietzahlungen fließen damit den Enkeln zu und können später für deren Ausbildung verwendet werden. Auf jeden Enkel entfallen rund 10.000 Euro Einkünfte pro Jahr. Aufgrund der persönlichen Grundfreibeträge bleiben diese Einkünfte einkommensteuerfrei. Klar ist, dass dadurch die steuerliche Abschreibung verloren geht. Da aber die Mieteinnahmen bei den Enkeln sowieso steuerfrei bleiben, ist das unerheblich. Damit bleibt die Praxismiete faktisch innerhalb der Familie – ohne steuerliche Belastung. Die Steuerersparnis beträgt somit in zehn Jahren 126.000 Euro. Der Nießbrauch wurde zunächst auf zehn Jahre bestellt. Gleichzeitig wurde ein Kündigungsrecht des jeweiligen Eigentümers nach Ablauf von drei Jahren vereinbart. Die laufenden Instandhaltungskosten bis 2.500 Euro jährlich trägt der Sohn als Mieter. Größere Sanierungsmaßnahmen wurden bewusst vor Bestellung des Nießbrauchs durchgeführt beziehungsweise können – falls erforderlich – nach Ablauf des Nießbrauchs oder nach Ausübung des Kündigungsrechts vorgenommen werden. Schritt 3: Schenkung der Immobilie an den Sohn Anschließend schenkte die Mutter die mit dem Nießbrauch belastete Immobilie ihrem Sohn. Zwar fällt die Immobilie dadurch zunächst in dessen steuerliches Betriebsvermögen. Das ist jedoch nur ein Zwischenschritt von einigen Monaten. Schritt 4: Weiterübertragung auf den Ehegatten Nach Ablauf einer angemessenen Frist überträgt der Sohn die Immobilie unentgeltlich auf seine nicht zahnärztlich tätige Ehefrau. Damit scheidet die Immobilie aus dem steuerlichen Betriebsvermögen aus und wird steuerliches Privatvermögen der Ehegattin. Entscheidend ist hierbei eine sorgfältige vertragliche Gestaltung: Selbstverständlich wurden umfassende Rückfallrechte vereinbart, insbesondere für den Fall der Scheidung. Kommt es zur Trennung, kann der Sohn die unentgeltliche Rückübertragung verlangen. Der entscheidende steuerliche Vorteil Die spätere Wertsteigerung der Immobilie entsteht nun im Privatvermögen. Das bedeutet: Ein späterer Verkauf kann – bei Einhaltung der steuerlichen Frist von zehn Jahren – außerhalb der Besteuerung erfolgen. Je nach künftiger Wertsteigerung und der vorgenommenen Abschreibung, kann die Einkommensteuer-Ersparnis hier leicht 100.000 Euro oder mehr betragen. Verkauft der Sohn seine Zahnarztpraxis später und möchte der Erwerber auch die Immobilie übernehmen, kann diese steuerlich somit deutlich günstiger veräußert werden als bei einem dauerhaften Verbleib im Betriebsvermögen. Eine spätere Übertragung auf die nächste Generation wäre ebensoflexibel gestaltbar. Fazit Die Praxisimmobilie ist (häufig) ein wertvoller Vermögensbaustein. Wer sie unreflektiert überträgt, riskiert n unnötige Einkommensteuerbelastungen, n spätere steuerpflichtige Entnahmegewinne, n verschenkte Betriebsausgabenpotenzialeund n familiäre Konflikte. Mit einer intelligenten Kombination aus marktgerechter Vermietung, Zuwendungsnießbrauch und gezielter Vermögensverlagerung lassen sich dagegen erhebliche steuerliche Vorteile realisieren. Und dieser Fall zeigt einmal mehr: Die Steuer-optimale Gestaltung der Praxisimmobilie ist kein Randthema der Nachfolgeplanung – sondern oft ein entscheidender Hebel für die langfristige Vermögenssicherung. n zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1554) Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat

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