ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Stabwechsel im BMG Mit Carsten Linnemann übernimmt ein neuer Bundesgesundheitsminister – und damit die zentralen Reformvorhaben im Gesundheitswesen. SEITE 18 Fazit zur DMS • 6 Die longitudinalen Daten der größten deutschen Mundgesundheitsstudie liegen vor. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Versorgung? SEITE 36 Antibiotikatherapie im Wandel Aktuelle Verordnungsdaten und neue Erkenntnisse zur Resistenzentwicklung zeigen, welche Wirkstoffe in Zahnarztpraxen heute bevorzugt werden. SEITE 44 UNSERE ETHIK-EXPERTEN BERATEN GOZ als Herausforderung AUSGABE 15-16 | 2026
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EDITORIAL | 3 Bäumchen wechsel Dich Um das Thema Vertrauen geht es auch in unserer Titelgeschichte. Unsere Experten beleuchten die Anwendung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter ethischen Gesichtspunkten. Das klingt vielleicht etwas abgehoben, hat aber ganz praktische Aspekte. Gerade bei schwierigen Patienten gilt es, einen klaren Kompass zu haben. Unsere Experten geben Tipps, an welchen ethischen Leitplanken man sich bei der privaten Abrechnung orientieren kann. Außerdem stellen wir in dieser Ausgabe die erste S3-Leitlinie zum Vitamin-D-Einsatz in der Implantologie vor. Die Leitlinie gibt Antworten auf die Frage, ob vor implantologischen und augmentativen Eingriffen routinemäßig der Vitamin-D-Spiegel bestimmt und im Zweifel Vitamin D supplementiert werden sollte. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur In der Regel sind Juli und August die nachrichtenarmen Monate. Insbesondere im politischen Bereich passiert durch die parlamentarische Sommerpause meist wenig. Der eine oder andere Spitzenpolitiker oder -politikerin gibt ein mehr oder weniger inhaltsreiches Sommerinterview. Das war's. Das sogenannte Sommerloch halt. Doch das ist in diesem Jahr komplett ausgefallen. Zwar hatte es Nina Warken vor der Sommerpause noch geschafft,dasGKVBeitragssatzstabilisierungsgesetz durch den Bundestag zu jagen, aber dann sollte eigentlich etwas Ruhe einkehren. Doch plötzlich kam Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn in der ihm eigenen Art mit der Leihmutterschaft seines Kindes um die Ecke und hat das politische Berlin mal so richtig durchgewirbelt. Was dann folgte, war ein Kabinettsumbau oder Bäumchen-wechsel-Dich-Spiel, das seinesgleichen sucht. Nicht nur, was den Umfang anging, aber vor allem wie viel dabei schiefgelaufen ist. Selten dürfte ein Kanzler bei solch einer Kabinettsumbildung in den eigenen Reihen so viel verbrannte Erde hinterlassen haben. Und wie sieht es im Gesundheitsbereich aus? Die vormals wenig bekannte Nina Warken wurde nach nur 14 Monaten im Amt ins Kanzleramt befördert. Erfreulicher Nebeneffekt für sie: Um die Folgen ihres Gesetzes muss sie sich nicht mehr wirklich kümmern. Nun folgt ihr Carsten Linnemann, der als CDU-Generalsekretär gerne mal durch markige Sprüche aufgefallen ist. Besondere Ambitionen auf das Amt des Gesundheitsministers werden ihm nicht gerade nachgesagt. Und eine Ebene tiefer wurde mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Tino Sorge jemand ausgewechselt, der in der Zahnärzteschaft wohlgelitten war und seinen Job nach eigenem Bekunden gerne gemacht hat. Seine Nachfolgerin, Christiane Schenderlein, hatte wie ihr neuer Chef Linnemann mit dem Gesundheitswesen bisher auch eher wenig zu tun. Nun kann man sagen, dass Fachwissen für einen Minister oder eine Staatssekretärin nicht zwingend erforderlich ist und dass Verwaltungserfahrung und politisches Geschick die wichtigeren Kompetenzen sind. Viele haben sich in der Vergangenheit zügig in ihr Ressort eingearbeitet. Aber wenn das angeeignete Wissen durch rasche Wechsel immer wieder verlorengeht, ist das mehr als unglücklich. Neben der Fachebene gibt es noch eine weitere Ebene, die häufig weniger Beachtungfindet: die persönliche. Eine Ministeriumsspitze baut nach und nach ihre Kontakte zu den anderen Akteuren im Gesundheitswesen auf – auch zu den Spitzen der Krankenkassen und der Selbstverwaltung. Das muss dann nicht immer die große Liebe sein, aber man lernt den anderen einzuschätzen und weiß, was man erwarten kann. Vertrauen ist eine Währung, die nicht zu unterschätzen ist. Bei umfangreichen Wechseln, wie sie kürzlich erfolgt sind, fängt man oft wieder bei Null an. Einer guten Gesundheitspolitik ist das sicher nicht zuträglich. Foto: Lopata/axentis
4 | INHALT 40 Musik statt Medikamente Eine aktuelle systematische Übersichtsarbeit bewertet nicht-pharmakologische Verfahren zur Angstreduktion bei Zahnextraktionen. 56 Der besondere Fall mit CME Der Fall beschreibt die Therapie eines Rezidivs einer Keratozyste mit enger Lagebeziehung zum N. mentalis. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 10 Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung Das GKV-Spargesetz ist beschlossen 16 Interview mit Prof. Dr. Henning Tappe zur Zuckersteuer „Für Abgaben gelten strenge juristische Voraussetzungen“ 18 Stabwechsel im Bundesgesundheitsministerium Der Neue steht vor Herausforderungen 24 Europatag der Bundeszahnärztekammer „Bei der Berufsanerkennung darf schneller nicht schlechter bedeuten“ 26 Geschäfte mit riskanten Kapitalanlagen Kassen und KVen verzocken sich 62 Kurz erklärt: Neues Digitalgesetz Zu viele Rechte für die Kassen? 68 Podiumsdiskussion zu digitalen Plattformen im Gesundheitswesen Wie US-Bigtech die Freiberuflichkeit gefährdet ZAHNMEDIZIN 20 Erste S3-Leitlinie zu Vitamin D in der Implantologie Keine routinemäßige Vitamin-DTestung vor Implantationen 36 Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) Fazit: Das sind die Konsequenzen für die Versorgung 40 Aus der Wissenschaft Nicht-pharmakologische Methoden zur Angstreduktion bei Extraktionen 42 Studien zu nicht-pharmakologische Strategien So kommen die vier Jahreszeiten in die Zahnarztpraxis 44 Antibiotikatherapie in Deutschland und Österreich Mehr Amoxicillin, weniger Clindamycin – Verordnungen und Resistenzentwicklungen 56 Der besondere Fall mit CME Rezidiv einer odontogenen Keratozyste mit Nervbeteiligung Inhalt zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1150)
INHALT | 5 64 Traumata gehören zum Spielalltag Im Interview erläutert Teamzahnarzt Dr. Alexander Dorschner warum Mundschutz und eine schnelle Versorgung im Eishockey entscheidend sind. TITELSTORY 28 GOZ als Herausforderung Wie lassen sich medizinische Indikation, Patientenwohl und wirtschaftliche Rahmenbedingungen ethisch vereinbaren? Der Fall beleuchtet das Spannungsfeld zwischen GOZ, einer vertrauensvollen Patientenbeziehung und zahnärztlicher Verantwortung. TITELSTORY Der klinisch-ethische Fall 28 Im Konflikt zwischen Gebührenrecht und Patientenbeziehung 32 Zwischen Güte und Vergütung: Was ist ethisch angemessen? PRAXIS 39 Urteil des OVG Lüneburg BU-Rente nur im Ausnahmefall 50 Umgang mit der Fear of People’s Opinion Wenn Selbstzensur das ganze Team lähmt 70 Studie „Berufsbild angehender und junger Zahnärzte“ – Teil 4 Zwischen Vorfreude und Verantwortung: Die erste Zeit in der Niederlassung GESELLSCHAFT 54 zm-History Wie ein gefälschter Scheck einen Zahnarzt glücklich machte 64 Interview mit Dr. Alexander Dorschner über Sportzahnmedizin im Eishockey „Die Spieler wollen nach einem Trauma sofort wieder aufs Eis“ 74 Meine Motivation zur Teilnahme an Hilfsprojekten „Abends steht man im Gästehaus und freut sich, dass man da ist, um zu helfen“ 76 Ruanda, Chile und Fidschi Diese Hilfsprojekte unterstützte die FDI 2025 MARKT 80 Neuheiten RUBRIKEN 8 Ein Bild und seine Geschichte 27 Studien kompakt 60 Termine 53 Formular 78 Impressum 79 Bekanntmachung 98 Zu guter Letzt Titelfoto: Simple Line – stock.adobe.com zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1151)
Nahezu alle Seiten gegen sich aufzubringen, kann in der Politik zuweilen eine Auszeichnung sein. So gesehen könnte man meinen, Bundesgesundheitsministerium und Bundestag haben mit ihrer Gesundheitsreform alles richtig gemacht. Doch beim GKVBeitragssatzstabilisierungsgesetz ist wenig richtig, aber vieles ein gefährlicher Irrweg. Und eins steht fest: Das Gesetz geht zulasten der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte und damit auf Kosten der Mundgesundheit in Deutschland. Schon die Budgetierung durch die Ampelregierung nahm den Praxen ihre Planungssicherheit. Und auch die erneuten Sparmaßnahmen sind in keiner Weise sachlich gerechtfertigt, dazu in ihrer Wirkung völlig unverhältnismäßig. Das ist ein falsches Signal an alle Praxen sowie an die Patientinnen und Patienten. Die Politik ignoriert abermals den zwingend notwendigen differenzierten Blick auf die unterschiedlichen Versorgungsbereiche und lässt die Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung und ihre Präventionserfolge unberücksichtigt. Denn während die Leistungsausgaben in der GKV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 8,0 Prozent weiter steigen, liegt die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz bei 4,8 Prozent und damit als einziger relevanter Versorgungsbereich sogar deutlich unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung für 2026 (5,17 Prozent). Unser seit Jahren sinkender Anteil an den GKV-Gesamtausgaben ist das Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten Versorgung. Wir haben als Zahnärzteschaft gezeigt, wie ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aussieht; dennoch wird unser Versorgungsbereich jetzt erneut massiv belastet. Damit nimmt die Politik wieder billigend in Kauf, insbesondere präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie sowie den weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen zu gefährden. Denn es ist Zahnarztpraxen schlicht unmöglich, künftig mit gekürzten Mitteln die Versorgung für diese Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht umzusetzen. Ein kleiner Lichtblick ist zumindest, dass die Politik erkannt hat, welche dramatischen Auswirkungen ein Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie auf die Versorgung gehabt hätte. Dies zeigt sich vor allem bei der Ausgestaltung der Übergangsregelung und der Einräumung von Handlungsspielräumen für die Selbstverwaltung – ein wichtiger politischer Teilerfolg für alle kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, eindeutige Regelungen zu diesem Themenkomplex zu beschließen. Die jetzt beschlossenen Regelungen werfen viele Fragen auf, unter welchen Voraussetzungen künftig kieferorthopädische Leistungen zulasten der GKV abrechenbar sind. Wir können Ihnen versichern, dass wir bei der Umsetzung und Ausgestaltung der neuen Gesetzeslage – wie bereits im parlamentarischen Verfahren – konsequent weiter das Ziel verfolgen, auch künftig gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen die kieferorthopädische Versorgung sicherzustellen. Hingegen ist die Einführung von Leistungskomplexen und Pauschalvergütungen für die kieferorthopädische Versorgung völlig verfehlt. Das aktuell etablierte System führt nachweislich weder zu einer Über-, noch zu einer Unterversorgung. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) ist der kieferorthopädische Behandlungsbedarf in Deutschland seit Langem stabil geblieben. Somit bleibt abzuwarten, wie sich die kieferorthopädische Versorgung unter den neuen Bedingungen entwickeln wird. Wir werden hierzu früh in den Dialog mit dem neuen Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann eintreten. Auch wenn Minister wechseln, die Herausforderungen bleiben: Um weitere Beitragssteigerungen in der GKV abzuwenden, muss endlich konsequent auf Prävention gesetzt werden. Dazu müssen Maßnahmen ergriffen werden, die unsere Präventionserfolge sichern und nicht kaputtsparen. Hierfür werden wir uns weiterhin entschieden im politischen Prozess einbringen. Erst recht mit Blick auf den zweiten Bericht der Finanzkommission Gesundheit, der Vorschläge für mittelund langfristige Reformen, die die Systemstrukturen der GKV betreffen, liefern soll. Nur mit einer konsequenten Präventionsstrategie gelingt es, Kosten zu senken. Das hat der zahnärztliche Bereich beispielhaft bewiesen. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Ein Sparpaket zulasten der Versorgung 6 | LEITARTIKEL Foto: Jan Knoff, Cologne
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Foto: Dennis – stock.adobe.com, Wibisana, J.N. et al. EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1154) 8 | GESELLSCHAFT Forschende des Okinawa-Instituts für Wissenschaft und Technik in Japan haben die konventionelle manuelle Abformung so weiterentwickelt, dass sich damit auch von kleinen Wirbeltieren detaillierte zahnärztliche Merkmale erfassen lassen, ohne dass diese getötet werden müssen. Im Journal of Morphology beschreiben sie, wie sie mit winzigen Abdrucklöffeln Gebissabdrücke der Flösselhecht-Art Polypterus senegalus nahmen. Die Schwierigkeit: Die Mäuler der Tiere sind weniger als zehn Millimeter breit, die Zähne weniger als einen Millimeter lang. Der Prozess beginnt mit der Sedierung der Tiere. Dann wird die Mundhöhle vorbereitet, indem die Zähne sanft luftgetrocknet und mit einem hochviskosen Kittabdruckmaterial gereinigt werden. Es folgt die Anwendung eines präziseren, niedrigviskosen Polyvinylsiloxanmaterials in maßgeschneiderten, 3D-gedruckten Löffeln. So gelangen den Forschenden erfolgreiche Abdrücke bei rund 60 Tieren, ohne dass auch nur eines zu Schaden kam. Weiterer Erfolg: Bei den Scans der Abdrücke entdeckten sie winzige Abrasionsmuster, die bislang noch nicht beschrieben wurden. Die Technik soll künftig zum Einsatz kommen, um Zahnwechselmuster bei den Tieren zu studieren, die noch nie zuvor in lebenden Fischpopulationen untersucht wurden. mg Die Studie: Wibisana, J.N. et al., Modifiable Clinical Dental Impression Methods to Obtain Whole-Mouth and Detailed Dental Traits From Vertebrates. Journal of Morphology, 286: e70017. https://doi.org/10.1002/jmor.70017
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zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1156) 10 | POLITIK Nach heftigen Kontroversen hat das Parlament am 10. Juli mit der Mehrheit der schwarz-roten Koalition das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. 319 Abgeordnete stimmten dafür, 286 dagegen, vier enthielten sich. Anrufe von Janosch Dahmen (Bündnis 90/Grüne) und Ates Gürpinar (Die Linke) beim Bundesverfassungsgericht, die Abstimmung angesichts vieler kurzfristiger Änderungen zu verschieben, waren am Tag zuvor gescheitert: Die Karlsruher Richter lehnten die Eilanträge ab. Mit dem Gesetz werde die Finanzlücke für 2027 geschlossen, sagte die bisherige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie versicherte, es würden jetzt Grundlagen geschaffen für Strukturreformen und für eine verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung in der Zukunft. Der Gesetzentwurf war zuletzt noch in mehreren Punkten verändert worden. Modifikationen gab es auch bei der Regelung zum Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie. Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, wird die geplante Regelung für KFO-Leistungen angepasst (siehe Bewertung der KZBV und der BZÄK). Regelung für KFO-Leistungen wurde angepasst Mit dem Gesetz will die Bundesregierung kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen abschaffen. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. In der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen aus offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern über die maßgebliche Obergrenze hinaus sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. BeimPflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert Foto: Noppasinw_adobe.stock.com REFORM DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG Das GKV-Spargesetz ist beschlossen Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für die Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegeben. Die im Regierungsentwurf enthaltene Regelung zum Fachzahnarztvorbehalt für die Kieferorthopädie wurde abgeschwächt. „Es war ein Kraftakt für ein Maßnahmenpaket, das es in diesem Ausmaß noch nicht gegeben hat.“ Nina Warken
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12 | POLITIK werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen. Der Herstellerabschlag, den die Pharmaunternehmen den Kassen auf Patentarzneien gewähren, soll nun bei 15,5 Prozent festgeschrieben werden. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Preisnachlass dynamisch steigen zu lassen. Momentan liegt der Abschlag bei sieben Prozent. Auch der von der Industrie gewährte Rabatt auf Impfstoffe fällt mit neun Prozent höher aus. Bund zahlt mehr für Bezieher von Grundsicherung An der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehern beteiligt sich der Bund mehr als noch im Regierungsentwurf geplant. Wie der Bundestag mitteilte, zahlt der Bund nunmehr ab 2027 rund 750 Millionen Euro mehr. So wächst die Summe 2027 von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. In den Folgejahren soll das vom Bund getragene Beitragsaufkommen schrittweise weiter angehoben werden. Zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der eigentlich seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist, weniger stark gekürzt werden als zunächst avisiert. Statt den Zuschuss ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren, soll er nun 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen und ab 2028 jährlich bei 12,95 Milliarden Euro. Gegenfinanziert werden soll dies zum Teil durch spätere Einnahmen einer höheren Tabaksteuer sowie aus einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke, die neu eingeführt werden soll. Einschnitte in der beitragsfreien Familienversicherung fallen kleiner aus als geplant. So bleiben mitversicherte Partner, die sich um Kinder unter zwölf Jahren kümmern, weiter kostenfrei. Ursprünglich sollte dies nur bei der Betreuung von Kindern unter sieben Jahren gelten. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten. Ehegatten oder Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, bleiben beitragsfrei mitversichert. Zuzahlungsbeträge und -grenzen in der GKV werden an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 50 Prozent angehoben. Eine anschließende Dynamisierung ist nicht mehr vorgesehen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen bleiben unverändert. Festzuschüsse für Zahnersatz werden abgesenkt Die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz werden zum 1. Januar 2027 um zehn Prozentpunkte abgesenkt und damit auf das Niveau von September 2020 zurückgeführt. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen und ist entsprechend gestaffelt: ohne Bonusheft 50 statt bisher 60 Prozent, nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge 60 statt bisher 70 Prozent, nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge 65 statt bisher 75 Prozent. Die Härtefallzm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1158) VIEL KRITIK, NUR VERHALTENES LOB Kaum war das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, folgte prompt heftige Kritik von Ärzten, Klinikverbänden und Pharmaindustrie. Das Lob der Krankenkassen blieb verhalten. „Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erlegt Ärztinnen und Ärzten und den weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen, ebenso wie Versicherten und Patientinnen und Patienten einen erheblichen Solidarbeitrag auf, um die GKV aus einer akuten finanziellen Belastungssituation herauszuführen“, kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ist die Verabschiedung des GKVSpargesetz ein „bitterer Tag für die Patienten sowie die medizinische und psychotherapeutische Versorgung“. Mit dem Gesetz habe die Bundesregierung dem ambulanten Bereich „ein überproportional großes Sparpaket aufoktroyiert“. Der Verband der Hausärztinnen und Hausärzte (HÄV) sprach von einem „Schwarzen Tag“ für die Praxen und das Gesundheitswesen. Alle Praxen, aber auch die Patientinnen und Patienten, würden die geplanten Kürzungen an verschiedensten Stellen und teilweise sehr hart zu spüren bekommen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) prophezeite, dass sich die Bundesländer auf Nothilfe-Programme für ihre Kliniken einstellen müssen, um die flächendeckende Versorgung aufrechtzuerhalten. Den Einmalbetrag des Bundes von 550 Millionen Euro bezeichnete DKV-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß als „Tropfen auf den heißen Stein“. Die Regierungskoalition setze weiterhin darauf, „Symptome zu behandeln, statt Ursachen zu beseitigen“, kritisierte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Oliver Kirst. Verhaltenes Lob kam von den Krankenkassen. „Jetzt sind die Grundlagen gelegt, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben können“, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Das sei eine gute Nachricht für Versicherte und Arbeitgeber. Nach den Einsparmaßnahmen in diesem Jahr müssten im kommenden Jahr grundlegende strukturelle Reformen folgen, forderte Blatt. „Dieses Gesetz ist dringlich, aber nicht nachhaltig“, sagte Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßte, dass mit dem Gesetz „der Einstieg in die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik vollzogen“ werde. Geschont habe sich aber vor allem der Staat selbst: Er drücke sich weiterhin vor der vollständigen Finanzierung versicherungsfremder Leistungen – etwa den Gesundheitskosten für Grundsicherungsbeziehende.
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zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1160) 14 | POLITIK regelung bleibt unverändert bestehen: Für Versicherte mit geringem Einkommen oder bei Vorliegen einer unzumutbaren finanziellen Belastung wird die Regelversorgung weiterhin vollständig erstattet. Was das Gesetz außerdem vorsieht Neu eingeführt werden eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld. Dabei wird die Teilarbeitsfähigkeit in drei Stufen eingeteilt: 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte wird auf den Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben. Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Auch die Krankenkassen werden an der Sparrunde beteiligt. Ihre Verwaltungskosten sollen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt und ihre Werbeausgaben sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den KVen werden die Vergütungen begrenzt. Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Im Rahmen des GKV-Spargesetzes ist außerdem eine kräftige Anhebung der maßgeblichen Einkommensgrenzen vorgesehen, um die GKV-Einnahmen zu stärken. So soll die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sowie die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) für das Jahr 2027 einmalig um zusätzlich 300 Euro pro Monat angehoben werden. Gutverdiener und ihre Arbeitgeber zahlen dadurch auf einen höheren Teil ihres Bruttogehalts Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze dürfte der Wechsel in die private Krankenversicherung deutlich erschwert werden. ao DAS SAGEN BZÄK UND KZBV ZUM SPARPAKET Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bewerten mit Blick auf das GKV-Spargesetz positiv, dass die Politik erkannt habe, welche dramatischen Auswirkungen ein Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie auf die Versorgung gehabt hätte. Dies zeige sich vor allem bei der Ausgestaltung der Übergangsregelung und der Einräumung von Handlungsspielräumen für die Selbstverwaltung. KZBV und BZÄK sehen hierin einen wichtigen politischen Teilerfolg für ihren gemeinsamen Einsatz im parlamentarischen Verfahren für die kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte und damit für die Patientenversorgung. Es sei gut, dass der ursprünglich vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie abgewendet werden konnte. Die Folgen insbesondere für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wären massiv gewesen. Dennoch bliebe, so betonen KZBV und BZÄK unisono, abzuwarten, wie sich die kieferorthopädische Versorgung unter den neuen Bedingungen entwickeln wird. Hingegen sei die Einführung von Leistungskomplexen und Pauschalvergütungen für die kieferorthopädische Versorgung völlig verfehlt. Das aktuell etablierte System führe nachweislich weder zu einer Über-, noch zu einer Unterversorgung. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) ist der kieferorthopädische Behandlungsbedarf in Deutschland seit Langem stabil geblieben. Hierzu stellt Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender, klar: „Schon die Budgetierung durch die Ampelregierung hatte schwere Auswirkungen auf den vertragszahnärztlichen Bereich. Die erneuten Sparmaßnahmen sind in keiner Weise sachlich gerechtfertigt und in ihrer Wirkung völlig unverhältnismäßig. Der Zahnärzteschaft ist es als einzigem Versorgungsbereich gelungen, ihren Anteil an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich (auf aktuell 5,6 Prozent) zu senken und das, obwohl der Leistungskatalog stetig ausgebaut wurde. Während die Leistungsausgaben in der GKV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 8,0 Prozent gestiegen sind, liegt die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz bei 4,8 Prozent und damit als einziger relevanter Versorgungsbereich sogar deutlich unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung für 2026 (5,17 Prozent).“ Der seit Jahren sinkende Anteil vertragszahnärztlicher Leistungen an den GKVGesamtausgaben sei das Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten Versorgung. Damit habe die Zahnärzteschaft gezeigt, wie ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aussieht; dennoch werde sie jetzt erneut massiv belastet. „Die Einführung einer Zuckerabgabe ist eine positive Weichenstellung, die wir ausdrücklich unterstützen“, so BZÄKPräsidentin Dr. Romy Ermler. „Bei der Ausgestaltung muss jedoch darauf geachtet werden, dass die dort erzielten Einnahmen nicht im allgemeinen Steueraufkommen untergehen. Perspektivisch sollte ein gesonderter Präventionsfonds eingerichtet werden; so können diese Einnahmen gezielt für Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden. Eine medizinisch, wie volkswirtschaftlich sinnvolle Aktion.“ Kritisch bewertet die BZÄK zudem die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die zu einer weiteren finanziellen Belastung der Zahnarztpraxen führen werde. Foto: galaganov - stock.adobe.com
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16 | POLITIK zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1162) INTERVIEW MIT PROF. DR. HENNING TAPPE ZUR ZUCKERSTEUER „Für Abgaben gelten strenge juristische Voraussetzungen“ Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wird die Regierung nun statt einer Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke eine Zuckersteuer einführen. Welche Argumente den Ausschlag für diese Entscheidung gegeben haben könnten, erklärt der Experte für Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht, Prof. Dr. Henning Tappe. Prof.Tappe,warumisteineSonderabgabe auf zuckergesüßte Getränke verfassungsrechtlich schwierig einzuordnen? Prof. Dr. Henning Tappe: Sonderabgaben sind laut Bundesverfassungsgericht Ausnahmen. Um sie erheben zu dürfen, müssen strenge juristische Voraussetzungen erfüllt sein. Der Gesetzgeber muss insbesondere begründen, warum eine bestimmte Gruppe über ihre ohnehin geltenden Steuerpflichtenhinaus weitere Finanzlasten tragen soll. Außerdem spielt bei Sonderabgaben die gruppennützige Verwendung eine wichtige Rolle. Ein gutes Beispiel ist die Weinabgabe, die Winzerinnen und Winzer zahlen. Das daraus generierte Geld wird in die Vermarktung des deutschen Weins gesteckt. Das heißt, eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke müsste der Getränkeindustrie zugutekommen? Genau. Aber wie soll eine gruppennützige Verwendung in diesem Bereich aussehen? Bisher hieß es, das Geld wird in die Prävention fließen. Das wäre weit weg von einem gruppennützigen Verwendungszweck. Eventuell könnte man hier argumentieren, dass die Hersteller durch ihre zuckerhaltigen Produkte Folgekosten im Gesundheitssystem verursachen und die Einnahmen vor diesem Hintergrund in die Präventionfließen müssen. Aber das wäre aus meiner Sicht eine sehr wacklige Argumentation. So oder so: Um einen Gesundheitseffekt zu erzielen, spielt es keine entscheidende Rolle, ob nun eine Abgabe oder eine Steuer kommt. Die Tabaksteuer zeigt doch sehr gut, dass man mit Steuern Verhaltensänderungen erzielen kann. Die ursprüngliche Idee, mit den Einnahmen gezielt die Gesundheitsprävention zu unterstützen, ist also vom Tisch? Im Prinzip, ja. Steuern fließen nach dem sogenannten Gesamtdeckungsprinzip immer in den Gesamthaushalt. Es gibt zwar Zwecksteuern, die man in bestimmte Sondertöpfe fließen lässt. Das ist politisch aber eher unverbindlich einzuordnen. Die Regierung kann eine Zweckbindung für Prävention vorsehen, sie aber genauso schnell beim nächsten Haushalt wieder aufheben. Welche Rolle spielt es für Konsumentinnen und Konsumenten, ob eine Steuer oder eine Abgabe erhoben wird? Keine. Die Kosten für eine Herstellerabgabe hätten die Unternehmen mit Sicherheit auf den Kaufpreis übergewälzt. Wahrscheinlich ist jedoch – und auch dafür ist es egal, ob man eine Steuer oder eine Abgabe erhebt – dass sich die Unternehmen dem entstehenden Lenkungsdruck des Gesetzgebers beugen und den Zuckergehalt in den Getränken reduzieren. Schließlich wollen sie vermeiden, zur Kasse gebeten zu werden oder durch Preiserhöhungen Kundinnen und Kunden zu verlieren. Das Gespräch führte Susanne Theisen. DAS SAGT DIE BZÄK ZUR GEPLANTEN ZUCKERSTEUER Die für 2027 angekündigte Steuer auf zuckergesüßte Getränke wird zurzeit in enger Abstimmung der zuständigen Ministerien erarbeitet. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ordnet das Vorhaben so ein: „Wenn wir in der Bevölkerung wirklich mehr Gesundheit und geringere Gesundheitskosten wollen, sind verhältnispräventive Maßnahmen ein Muss. Die politischen Forderungen nach einer Herstellerabgabe beziehungsweise gesundheitsbezogenen Verbrauchsteuer auf zuckerhaltige Getränke unterstützt die BZÄK seit langem.“ Weitere sinnvolle Maßnahmen seien eine verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung sowie Werbebeschränkungen für stark gezuckerte Lebensmittel für Kinder. Prof. Dr. Henning Tappe hat im April 2026 den neu eingerichteten Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht, an der Universität zu Köln übernommen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Steuerrecht und Finanzrecht. Foto: Fabian Hoffmanns
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18 | POLITIK STABWECHSEL IM BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUM Der Neue steht vor Herausforderungen Dr. Carsten Linnemann ist neuer Bundesgesundheitsminister. Er folgt auf Nina Warken, die als erste Frau in der Geschichte der Bundesrepublik als Chefin ins Kanzleramt wechselt. Linnemann steht vor großen Herausforderungen, denn die Erwartungen an ihn sind hoch. Bei der Amtsübergabe am 29. Juli im Bundesgesundheitsministerium (BMG) kündigte Linnemann an, die von Warken angestoßenen Reformen fortsetzen zu wollen. Konkret nannte er die Pflegereform, die Strukturreform im Gesundheitswesen und das Primärversorgungssystem. Die anstehenden Themen gingen „mitten ins Mark“ der Gesellschaft. „Vor eineinhalb Jahren hätte ich nicht gedacht, dass ich einmal hier stehe“, bekannte Linneman, der zuvor CDU-Generalsekretär war. Das Amt des Bundesgesundheitsministers sei „kein kalter Job, es ist ein warmherziger Job“. Es gehe um Menschen. Er wünsche sich, „Politik zu machen, die die Menschen erreicht“. Zuvor hatte die bisherige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach gut 14 Monaten im Amt Bilanz gezogen. Seit ihrer Amtsübernahme seien insgesamt neun Gesetze verkündet worden, vier Entwürfe wurden vom Kabinett beschlossen, für zwei weitere Referentenentwürfe erarbeitet. Dazu kämen 20 Verordnungen sowie fünf Referentenentwürfe. „Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes noch vor der Sommerpause ist uns ein Meilenstein gelungen“, betonte Warken. Ihrem Nachfolger wünschte sie alles Gute und viel Erfolg. Dauerbaustelle Gesundheitswesen Linnemann gehört dem Wirtschaftsflügel der CDU an. In der Gesundheitspolitik fiel er bisher vor allem durch schlagzeilenträchtige Forderungen auf, wie etwa nach einer Reduzierung der Zahl der Krankenkassen. Der 49-Jährige wuchs in einer Buchhändler-Familie in einem kleinen Ort in der Nähe von Paderborn auf. Der promovierte Volkswirt war an der TU Chemnitz und bei Banken tätig. Von 2022 bis 2024 war er stellvertretender Parteivorsitzender der CDU und von Juli 2023 bis Juli 2026 deren Generalsekretär. In seiner Freizeit bekommt er nach eigenen Angaben beim Skat und beim Joggen den Kopf frei. Zudem ist er seit 2018 Vizepräsident des Fußballvereins SC Paderborn 07. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat Linnemann aufgefordert, den begonnenen Reformprozess zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im engen Dialog mit der Selbstverwaltung weiterzuführen. „Die Vertragszahnärzteschaft zeigt seit vielen Jahren: Eigenverantwortung, Prävention und ein effizienter Einsatz der Beitragsmittel gehören zusammen“, sagte KZBVVorstandschef Martin Hendges. Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) möchte den konstruktiven Dialog mit dem neuen Gesundheitsminister über die notwendigen Reformprozesse fortsetzen. „Aus Sicht der Zahnärzteschaft kommt es nun darauf an, die Eigenverantwortung zu stärken, die freiberuflichen Strukturen zu festigen, unnötige Bürokratie konsequent abzubauen und die Prävention als gesundheitspolitisches Leitprinzip weiter aus- „Ich hätte gerne die Vorhaben noch abgeschlossen“, sagte Nina Warken bei der Amtsübergabe am 29. Juli. Aber sie wisse auch, dass die Themen bei ihrem Nachfolger in guten Händen seien. zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1164)
POLITIK | 19 zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1165) CHRISTIANE SCHENDERLEIN LÖST TINO SORGE AB Die bisherige Sport-Staatsministerin im Kanzleramt, Christiane Schenderlein (CDU), übernimmt das Amt von Tino Sorge und wird neue Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die 44-jährige gebürtige Sächsin ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit 2025 ist sie Staatsministerin beim Bundeskanzler sowie Beauftragte der Bundesregierung für Ehrenamt und Sport. Für ihre Arbeit in diesen Funktionen erhielt sie viel Lob und Anerkennung. Von 2019 bis 2022 war sie zudem Mitglied des Sächsischen Landtags. Ihr Weggang aus dem Kanzleramt stößt in den ostdeutschen Landesverbänden auf Kritik. Auch Sachsens Ministerpräsident und CDU-Landeschef Michael Kretschmer kritisiert die Ablösung. „Christiane Schenderlein war eine unglaublich erfolgreiche Sportministerin“, sagte er dem MDR. Er könne den Wechsel daher nicht nachvollziehen. Tino Sorge, in Thüringen geboren und seit 2013 für Magdeburg im Bundestag, traf der Austausch überraschend, wurde er doch vor einem Jahr noch als möglicher Bundesgesundheitsminister gehandelt. Den Posten bekam damals Nina Warken und Sorge wurde Staatssekretär im BMG. Er baute einen guten Draht zu den Vertretern der Zahnärzteschaft in Deutschland auf und lobte etwa auf der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) im vergangenen Herbst explizit die Verdienste der Zahnmedizin. Die Chemie zwischen Sorge und den Vertretern des Berufsstandes passte. Er hob damals auch die gerade veröffentlichten Ergebnisse der neuen DMS • 6 als Zeichen für das erfolgreiche Engagement des Berufsstandes in der Prävention hervor. zubauen. Dazu gehört auch, die wirtschaftliche Grundlage der Praxen zu sichern“, betonte BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler. Der Wechsel von Warken zu Linnemann ist Teil einer größeren Kabinettsumbildung. Auslöser hierfür war der Rücktritt von Jens Spahn als Unionsfraktionschef, der auf die Debatte um das Thema Leihmutterschaft folgte. ao Erweiterungen Praxissoftware TI & Security CGM Hardware TI-M CGM Firewall Kartenterminals ... Identifikationskarten CGM MANAGED-TI CGM TI-GATEWAY KIM CGMXDENT CheckIn ClickDoc Telefon Assistent Ambul Apps Doku Assistent T l f Ch kI und viele mehr ... Online Rezeption d i l h LDM-910_DEN_Anzeigen_2026_Wechselangebot_HSC Mit CGM Z1.PRO, CGM XDENT und den KI-gestützten Tools von CGM one bringen Sie Ihre Praxis auf das nächste Level – sicher, effizient, zeitsparend. JETZT WECHSELANGEBOT SICHERN! Bis zu30% mehr Ertrag durch smarte Abrechnung! cgm.com/dentalwechselangebot
20 | ZAHNMEDIZIN Vitamin D ist für die Regulation des Kalzium- und Phosphathaushalts, den Knochenumbau und immunologische Signalwege von zentraler Bedeutung. Diese biologischen Funktionen machen es plausibel, Vitamin D auch als potenziellen Modulator der Osseointegration, der Augmentateinheilung und der periimplantären Gewebestabilität zu diskutieren. Gleichzeitig ist Vitamin D in der öffentlichen Wahrnehmung zu einem „Marker“ für Gesundheit geworden. In der zahnärztlichen Praxis führt das immer häufiger zu der Frage, ob vor implantologischen und augmentativen Eingriffen routinemäßig der Vitamin-D-Spiegel bestimmt und im Zweifel Vitamin D supplementiert werden sollte. Mit der von der AWMF registrierten S3-Leitlinie 083-055 liegt nun erstmals eine methodisch streng entwickelte, interdisziplinär konsentierte Entscheidungshilfe vor, die diese Frage auf Basis klinischer Evidenz beantwortet. Die Leitlinie kommt zu einer klaren Aussage: Routinemäßige, ungezielte Testung und Supplementierung sollen im Kontext von Implantation, Augmentation und Periimplantitistherapie nicht erfolgen; eine individualisierte Vorgehensweise kann in definierten Situationen erwogen werden [DGI und DGZMK, 2025a]. Methoden Die Leitlinie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (DGI) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) unter Beteiligung weiterer Fachgesellschaften erarbeitet. Sie folgt den methodischen Standards der AWMF und integriert evidenzbasierte Bewertung mit strukturierter Konsensfindung. Die klinischen Fragestellungen wurden in der Logik Population, Intervention, Comparison, Outcome (PICO) formuliert und auf Outcomes ausgerichtet, die für Implantatprognose, Augmentationschirurgie, periimplantäre Infektion und Knochenhomöostase relevant sind. Die systematische Literaturrecherche schloss mehrere Datenbanken und eine Handsuche ein. Die Suche endete im Januar 2024. Auf Basis der eingeschlossenen Primärstudien wurden Empfehlungen und Statements verabschiedet, die mit Empfehlungsgrad und Konsensstärke ausgewiesen sind [DGI und DGZMK, 2025a; DGI und DGZMK, 2025b]. Ein zentrales Ergebnis der methodischen Aufarbeitung ist die ausgeprägte Heterogenität der verfügbaren Studien: Esfinden sich unterschiedliche Schwellenwerte für Defizienz, Insuffizienzund Suffizienz, variable Supplementationsschemata, verschiedene Messmethoden (Labor versus Chairside-Test) sowie häufig Surrogatparameter statt harter klinischer Endpunkte. Diese Limitationen prägen die Stärke der Empfehlungen [DGI und DGZMK, 2025b]. Empfehlungen Die Leitlinie formuliert ihre Empfehlungen bewusst entlang klinischer Entscheidungssituationen und nicht entlang einer generellen „Vitamin-DStrategie“. Damit trägt sie der Realität Rechnung, dass Implantatprognose, Augmentationschirurgie und periimplantäre Erkrankungen multifaktoriell geprägt sind. zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1166) ERSTE S3-LEITLINIE ZU VITAMIN D IN DER IMPLANTOLOGIE Keine routinemäßige Vitamin-D-Testung vor Implantationen Moritz B. Schlenz, Joscha G. Werny, Knut A. Grötz Mit der neuen Leitlinie möchte die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) eine Entscheidungshilfe für oder gegen eine Vitamin-D-Bestimmung und -Supplementierung bei Implantationen, Augmentationen und bei Verdacht auf einen gestörten Kieferknochenstoffwechsel geben. ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.
ZAHNMEDIZIN | 21 Kernaussagen der Leitlinie in Kürze: n Eine routinemäßige, ungezielte Vitamin-D-Bestimmung vor oder nach Implantation, Kieferknochenaugmentation oder Periimplantitistherapie soll nicht erfolgen [DGI und DGZMK, 2025a]. n Eine routinemäßige, ungezielte Vitamin-D-Supplementierung in diesen Kontexten soll ebenfalls nicht erfolgen [DGI und DGZMK, 2025a]. n Eine Vitamin-D-Bestimmung oder -Supplementierung kann individuell erwogen werden, wenn anamnestisch ein Mangel vermutet oder bereits bekannt ist, sowie bei Implantatfrühverlust unklarer Ursache [DGI und DGZMK, 2025a]. n Eine präoperative Supplementierung kann bei Patientinnen und Patienten mit niedrigem VitaminD-Spiegel zur Reduktion postoperativer Schwellung und entzündlicher Parameter erwogen werden. [DGI und DGZMK, 2025a; DVO, 2023]. n Wenn eine Bestimmung erfolgt, kann sie entweder über qualitätskontrollierte Laboranalytik oder qualitätskontrollierte In-office-Finger-prick-Schnelltests durchgeführt werden [DGI und DGZMK, 2025a]. n Die Diagnostik von Vitamin-D-Rezeptorpolymorphismen im Rahmen der präimplantologischen Therapieplanung soll nicht erfolgen [DGI und DGZMK, 2025a]. Warum kein Routine-Screening? Die Leitlinie begründet die negative Empfehlung zur routinemäßigen, ungezielten Testung nicht mit einer Irrelevanz von Vitamin D, sondern mit der derzeit unzureichenden klinischen Beweislage für einen patientenrelevanten Nutzen eines Screenings in einer unselektierten Implantatpopulation. In den verfügbaren Studien sind Assoziationen zwischen Vitamin-D-Status und Surrogatparametern wie marginalem Knochenverlust oder Implantatstabilität beschrieben, die Ergebnisse jedoch inkonsistent und methodisch heterogen [Mangano et al., 2016; Tabrizi et al., 2022; Mohsen et al., 2024]. Zusätzlich birgt ein Screening ohne klare Konsequenzen das Risiko von Überdiagnostik und einer anschließenden unkontrollierten Supplementierung. Gerade im Kontext frei verfügbarer hochdosierter Präparate ist das Risiko einer Überversorgung real und klinisch relevant [BfR, 2024]. zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1167) HINTERGRUND Vitamin D umfasst eine Gruppe fettlöslicher Secosteroide. In der klinischen Versorgung ist Cholecalciferol (Vitamin D3) die häufigste Form; gemessen wird in der Regel nicht das aktive Calcitriol, sondern 25-Hydroxy-Vitamin D (25(OH)D) als etablierter Surrogatmarker der Versorgungslage [Institute of Medicine, 2011]. Über den Vitamin-D-Rezeptor beeinflusst Vitamin D zahlreiche zelluläre Prozesse im Knochengewebe. Indirekt wirkt es über die Calciumhomöostase und die Parathormonregulation auf Osteoklastenaktivität und Knochenresorption; zusätzlich werden osteoblastäre Differenzierung und Matrixmineralisation durch Vitamin-D-abhängige Signalwege moduliert [DGI und DGZMK, 2025a]. Aus implantologischer Sicht ist diese Biologie attraktiv, weil Osseointegration und periimplantärer Knochenumbau zeitkritische, immunologisch mitgesteuerte Prozesse sind. Bei Vitamin-D-Defizienz werden in der Literatur unter anderem Veränderungen proinflammatorischer Marker, eine potenziell beeinträchtigte Knochenreifung sowie eine höhere Anfälligkeit für periimplantäre Entzündungsprozesse diskutiert [Acipinar et al., 2019; Ustaoglu und Erdal, 2020]. Für die Einordnung von 25(OH)D-Serumwerten werden international unterschiedliche Grenzwerte verwendet. In Deutschland orientieren sich Behörden und Leitlinien häufig an der Klassifikation des Institute of Medicine, die Werte unter 30 Nanomol pro Liter (12 Nanogramm pro Milliliter) als mangelhafte Versorgung und Werte ab 50 Nanomol pro Liter (20 Nanogramm pro Milliliter) als ausreichende Versorgung im Hinblick auf die Knochengesundheit beschreibt [Institute of Medicine, 2011; BfR, 2024]. MERKE: Nicht nur ein Mangel, sondern auch eine Überversorgung ist klinisch relevant. Eine unkontrollierte hochdosierte Supplementierung kann zu Hypervitaminose D und in der Folge zu Hyperkalzämie und weiteren Komplikationen führen; zudem mehren sich Hinweise, dass sehr hohe Spiegel auch im periimplantären Kontext ungünstig sein könnten [BfR, 2024; Cheng et al., 2024]. Blutentnahme zur Vitamin-D-Bestimmung in externem Labor Foto: MKG Burgstraße GbR, Wiesbaden Foto: FotoHelin-stock.adobe.com
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