ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Wasser in Dentaleinheiten Zur neuen S2k-Leitlinie haben BZÄK und DGZMK eine Handreichung für eine wirksame Wasserhygiene formuliert. SEITE 44 Digitaler Kolonialismus Entwicklungshilfe gibt es von den USA nur noch, wenn sie Zugang zu den Gesundheitsdaten des Landes erhalten. SEITE 50 Ökobilanz von Restaurationen Auch bei Kompositen stellt sich die Frage nach der Biokompatibilität. Droht eine ähnliche Diskussion wie bei Amalgam? SEITE 64 ZAHNVERLUST IM JUGENDALTER Autotransplantation als Alternative AUSGABE 17 | 2026 zm 01.09.2026, Nr. 17
Das HerbstSeminar 2026 IHR Wissens-Update für die perfekte Abrechnung Sie haben die Wahl: Seminar. Webinar. Streaming. • Alle Abrechnungs-News und was man ab 2027 unbedingt wissen muss: Welche Auswirkungen haben die neuen Gesetzes- und Vertragsänderungen auf Patienten und Zahnarztpraxen? Welche Handlungsoptionen gibt es? • Professionelles Abrechnungsmanagement leicht gemacht: Alltag trifft Perfektion in den Bereichen Kons./Chir., PAR, FAL/FTL und Prophylaxe – Betriebswirtschaftliches Denken beginnt bei der Dokumentation • Richtige Antragstellung: Das unverzichtbare EBZ-Update! Klar, verständlich und sofort umsetzbar – mit vielen Besonderheiten und Fallbeispielen zu ZE, PAR und KGL/KB • Was wollen die schon wieder ... ? Wie Sie diverse „Anliegen“ der PKV, Beihilfe, Zusatzversicherung & Co. besser in den Griff bekommen und zufriedene Patienten schaffen Buchen Sie jetzt unter www.daisy.de oder über den QR-Code!
EDITORIAL | 3 Jung, weiblich, migrantisch sucht… bekanntlich dem Fisch schmecken, nicht dem Angler. Und: Die ZFA-Kampagne läuft auf TikTok sehr erfolgreich. Richtig schmecken wird Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, hoffentlich diese Ausgabe. In unserer Titelgeschichte gehen wir der Frage nach, wann bei Zahnverlusten im Jugendalter, etwa nach einem Frontzahntrauma, die Autotransplantation eigener Zähne eine Alternative zu konventionellen prothetischen Lösungen sein kann. In unserem Starter-Teil beleuchten von uns befragte Experten, welche Versicherungen beim Start ins Berufsleben sinnvoll sind. Sie erklären was in den drei Phasen Studium, Vorbereitungszeit und Existenzgründung relevant ist, welche Versicherungen optional sind und welches Timing für den Vertragsabschluss wichtig ist. Unsere Finanzexperten erklären hingegen, wie Sie bei einer gut laufenden Praxis auch im gleichen Maße beim privaten Vermögensaufbau profitieren können. Das Schlüsselwort heißt Finanzorganisation. Denn ohne klare Strukturen wird es nichts mit einem erfolgreichen Vermögensaufbau. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Ohne qualifiziertes Assistenzpersonal läuft in Zahnpraxen bekanntermaßen nichts. Daher schadet es nicht, einen Blick in die jüngste Veröffentlichung der Statistischen Bundesamts (Destatis) zu den Ausbildungszahlen des Jahres 2025 zu werfen. Demnach entschieden sich im vergangenen Jahr 13.400 weibliche Auszubildende für eine Ausbildung zur ZFA. Noch höher fällt die Zahl bei den Ausbildungsverhältnissen, die den Zahnärztekammern gemeldet wurden, aus: 17.396 (Stichtag hier allerdings der 30.09.2025). Damit entfielen acht Prozent der Ausbildungsverträge von Frauen auf die ZFA-Ausbildung. An der Spitze der beliebtesten Ausbildungsberufe bei Frauen lag die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) mit 16.100 Neuverträgen. Dazwischen rangierte die Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement mit 14.900 Neuverträgen. Die Reihenfolge blieb im Vergleich zu den Vorjahren gleich. Bemerkenswert ist, wie eng die MFA- und ZFA-Zahlen beieinander liegen, obwohl die Zahl der Arztpraxen natürlich wesentlich höher ist als die der Zahnarztpraxen. Die Attraktivität der ZFA-Ausbildung ist bei Frauen also nach wie vor ungebrochen. Das ist sehr erfreulich. Aber spannender ist eine andere Zahl: Besonders häufig wählten Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im vergangenen Jahr medizinische Ausbildungsberufe. Fast jede vierte Frau ohne deutsche Staatsangehörigkeit (23 Prozent), die 2025 eine duale Ausbildung begann, entschied sich laut Destatis für die Ausbildung zur ZFA. Weitere elf Prozent wählten die MFA-Ausbildung. Für Frauen mit Migrationshintergrund hat der ZFA-Beruf offenbar eine besondere Strahlkraft. Dies sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vielleicht im Blick haben, wenn sie Auszubildende suchen, und sich Gedanken darüber machen, wie man diese Gruppe junger Frauen gezielt anspricht. Zur Wahrheit gehört aber auch: Weder die MFA-, noch die ZFA-Ausbildung haben es bei Männern unter die Top 50 Ausbildungsberufe geschafft – trotz eines ansteigenden Trends. Die ZFA-Ausbildung ist also nach wie vor eine weibliche Domäne. Doch die Zahnärzteschaft kann sich natürlich nicht auf der Anziehungskraft bei meist jungen Frauen ausruhen – zumal die Ausbildungssituation und die zur Verfügung stehenden jungen Menschen regional sehr unterschiedlich sein können. Aus diesem Grund hat die Bundeszahnärztekammer auch ihre seit Februar 2024 laufende ZFA-Kampagne fortgesetzt. Aktueller Neuzugang ist die Zahnärztin und Creatorin Anna Neubert, die auf TikTok mit ihrem Content mal eben rund 300.000 Follower erreicht. In ihrem ersten Video zeigt sie die besondere Beziehung zwischen einer Gen-ZZahnärztin und ihrer Gen-Z-ZFA – das Ganze ist humorvoll und nah am Alltag der jungen Zielgruppe aufgemacht. Zur Erinnerung: Hinter der Gen Z verbergen sich Menschen mit dem Geburtsjahr etwa zwischen 1995 und 2010. Bevor jetzt einige wegen TikTok die Nase rümpfen. Der Wurm muss Foto: Lopata/axentis
4 | INHALT 18 Totaler alloplastischer Kiefergelenkersatz bei Heranwachsenden Aufgrund verbesserter Prothesensysteme wird die Behandlung schwerer Kiefergelenksarthrosen neu diskutiert. 42 zm-HISTORY: Neutraubling 1981 Wer einmal davon gehört hat, wird die Geschichte von Chopper, dem spukenden Geist in der Zahnarztpraxis, nie wieder vergessen. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 12 KZV und Zahnärztekammer zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt „Die Versorgung steht unter Druck“ 40 Unterwegs für die Mundgesundheit in Europa Was macht eigentlich ein Chief Dental Officer? 50 Hilfsgelder gegen Gesundheitsdaten US-Entwicklungshilfe: Zwischen Kuhhandel und Kolonialismus ZAHNMEDIZIN 18 Der besondere Fall mit CME Totaler alloplastischer Kiefergelenkersatz bei Heranwachsenden 30 Deutsche Multicenterstudie Parodontaltherapie-App verfehlt Erwartungen 44 Neue S2k-Leitlinie Hygienische Anforderungen an das Wasser in Dentaleinheiten 54 Metastasierung eines solitären fibrösen Tumors Wenn „low risk“ täuscht 64 Aus der Wissenschaft Sind Kompositbestandteile ökologisch bedenklich? TITELSTORY 32 Zahnverlust im Jugendalter Autotransplantation als Alternative PRAXIS 10 Empfehlung des Robert KochInstituts Medizinisches Händewaschen: Das Wasser muss nicht warm sein! 16 Urteil des Bundesarbeitsgerichts Ziele für Boni müssen rechtzeitig feststehen 28 Gebührenrechtliche Einordnung der BZÄK – Teil 3 Analoge Berechnung der Entfernung von nekrotischem Pulpengewebe Inhalt Foto: picture-alliance / dpa zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1246)
INHALT | 5 72 Als Zwillinge in derselben Praxis Polina und Evgenia Charkina – wenn die größte Kritikerin gleichzeitig die beste Ratgeberin ist. TITELSTORY 32 Der 28er ist jetzt der 35er Bei Zahnverlusten im Jugendalter sollte die Autotransplantation eigener Zähne als mögliche Alternative erwogen werden. 48 Zur Einführung der E-Rechnung Braucht die Zahnarztpraxis eine USt-IdNr.? 52 Einordnung eines Urteils zur Freiberuflichkeit Wann ist eine Zahnarztpraxis ein Gewerbe? 70 Rückblick zum zehnten Jubiläum des PraxisAWARD Ausgezeichnetes Engagement für Prävention GESELLSCHAFT 42 zm-HISTORY „Du stinkst ja aus dem Maul!“ 62 Terminangebote für GKV- und PKV-Versicherte im Vergleich GKV-Versicherte haben einen schlechteren Zugang zu online buchbaren Facharztterminen 66 Jahresrückblick der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte In 2025 über 500.000 Euro Spenden für Menschen in Not zm-STARTER 72 Interview mit den Zwillingsschwestern Polina und Evgenia Charkina „Der fachliche Austausch mit meiner Schwester ist etwas ganz Besonderes“ 75 Versicherungen für Berufsanfänger Gut abgesichert beim Karrierestart 78 Praxisübernahme in Berlin-Pankow Diese Powerfrau weiß, wofür ihre Praxis steht! 81 Interview mit MHB-Kanzler Dr. Gerrit Fleige „Dass wir in Brandenburg an der Havel sind, ist kein Zufall!“ MARKT 85 Neuheiten RUBRIKEN 8 Ein Bild und seine Geschichte 41 Bekanntmachungen 59 Formular 60 Termine 63 Studien kompakt 84 Impressum 98 Zu guter Letzt Titelfoto: Klinik und Poliklinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie / Plastische Operationen, Universitätsmedizin Greifswald zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1247) zm STARTER ab Seite 72
Ein ereignisreicher Sommer im Gesundheitswesen liegt hinter uns. Vor der parlamentarischen Sommerpause hat es Ex-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken noch geschafft,das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch den Bundestag zu bringen. Und mit Minister Dr. Carsten Linnemann und der parlamentarischen Staatssekretärin Christiane Schenderlein hat das Bundesgesundheitsministerium nach nur 14 Monaten mal eben eine neue Führungsmannschaft bekommen. Neues Personal, aber die Probleme im Gesundheitswesen bleiben bestehen. Der Herbst dürfte also nicht weniger ereignisreich werden. Denn die Arbeit der FinanzKommission Gesundheit (FKG) geht jetzt in die nächste Runde. Nach ihrem ersten Bericht steht nun der zweite an, der im Dezember erscheinen soll. Und dieser Bericht wird es in sich haben, geht es doch diesmal um Strukturreformen, die unser Gesundheitssystem langfristig finanzierbar machen sollen. Wenn man sich den Arbeitsauftrag der FKG anschaut, sieht man schnell, dass es auch um Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems geht. So wird die Frage aufgeworfen, wie der Wettbewerb an der Grenze zwischen GKV und PKV gestärkt werden kann. Oder welchen Beitrag Risikostrukturausgleiche zwischen GKV und PKV zur Konsolidierung leisten können. Auch das Thema Eigenverantwortung wird angesprochen: „Wie lässt sich Eigenverantwortung unter Berücksichtigung des Solidarprinzips und der Bedarfsgerechtigkeit fördern?“, heißt es im Arbeitsauftrag an anderer Stelle. Mit den Antworten der FKG werden wir uns in sehr naher Zukunft auseinandersetzen müssen. Glücklicherweise wird sich die Kommission auch mit dem für uns so wichtigen Thema Prävention beschäftigen. „Wie kann die GKV von den hohen Krankheitsfolgekosten der Produktion und des Konsums von gesundheitsschädlichen Produkten (Alkohol, Tabak, Zucker) entlastet werden?“, heißt es dort. Etwas, das die Zahnärzteschaft seit Langem umtreibt und wozu wir schon zahlreiche Vorschläge gemacht haben. Zuletzt hat sich der BZÄK-Vorstand bei seiner Klausurtagung im Juni für die Einführung eines Präventionsfonds ausgesprochen, in den die Abgaben für gesundheitsschädigende Produkte fließen sollen. Dann könnten diese Mittel auch gezielt für präventive Maßnahmen eingesetzt werden. Prävention ist ein Bereich, in dem die deutsche Zahnärzteschaft belegbar eine großartige Erfolgsgeschichte vorweisen kann. Unsere Erfolge können helfen, an anderer Stelle eine präventive Gesamtstrategie voranzutreiben. Denn diese fehlt bisher in Deutschland. Zu dieser Einschätzung kam auch Prof. Dr. Hajo Zeeb vom LeibnizInstitut für Präventionsforschung und Epidemiologie – BIPS, Bremen, in seinem Vortrag bei der BZÄKKlausurtagung. Damit wird sich nun auch die FKG beschäftigten. „Welche präventiven und gesundheitsförderlichen Maßnahmen können kurz-, mittel- und langfristig zur Entlastung der GKV beitragen?“, heißt es in ihrem Auftrag. Wir sind auf die Antworten gespannt. Außerdem soll sich die Kommission mit der Frage, wo in unserem System Über- und Fehlversorgung vorliegen, beschäftigen – auch im internationalen Vergleich. In der Zahnmedizin müssen wir diesen Vergleich sicher nicht scheuen. Auch wenn hin und wieder Daten herangezogen werden, deren Vergleichbarkeit stark zu wünschen übriglässt. Wenn die FKG vom Bundesgesetzgeber ausdrücklich aufgefordert wird, bei Reformen Anleihen bei europäischen und internationalen „Vorbildern“ zu nehmen, unterstreicht das die Notwendigkeit, sich auch als Berufsstand mit diesen Fragen zu befassen. Dies nehmen wir als Bestärkung unseres internationalen Engagements. Und wie es der Zufall will, wird dieser Tage der jährliche Kongress der World Dental Federation (FDI) in Prag stattfinden. Und dort wird internationale (Standes-)Politik gemacht, über den nationalen Tellerrand hinaus. Neben zahlreichen politischen Anträgen soll auch das Thema Prävention Raum bekommen. Schließlich stehen Wahlen und eine im Wesentlichen von der BZÄK geförderte Debatte zur Verringerung der FDI-Mitgliedsbeiträge an. Die zm werden darüber berichten. Dr. Romy Ermler Präsidentin der Bundeszahnärztekammer Dr. Ralf Hausweiler Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Doris Seiz Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer Ein ereignisreicher Herbst steht bevor Foto: BZÄK/Nürnberger 6 | LEITARTIKEL
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zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1250) 8 | GESELLSCHAFT Mony Madlol, Zahnmedizinstudent aus London (Ontario, Kanada), hat Anfang Juli einen halben Ironman – 1,9 Kilometer Freiwasserschwimmen, 90 Kilometer Radfahren und einen Halbmarathon – absolviert. Keine große Sache, könnte man meinen. Doch der junge Mann absolvierte den Wettkampf in OP-Kleidung. Mit der Aktion sammelt er Geld für die „FIGS Awesome Humans Foundation“, eine Organisation, die Gesundheitsfachkräfte durch Ressourcen, Bildung und Hilfe unterstützt. Die Idee entstand etwa ein Jahr zuvor. Ein Disput unter Madlol und seinen Geschwistern, wer von ihnen den schnellsten Marathon laufen könne, brachte den damals 22-Jährigen dazu, sich für die 42,195 Kilometer lange Strecke anzumelden. Zur Vorbereitung blieben dem damals vergleichsweise untrainierten Studenten drei Wochen. Und da er ein paar Social-Media-Kanäle für seine Kommilitonen betreibt, wollte er einen Gag draus machen und im OP-Kittel laufen. „Das war der ganze Plan. Keine Kampagne“, sagt er. Als zwei Wochen später bei seiner Mutter ein Gehirntumor diagnostiziert wurde, kam ihm die Idee, mit dem Lauf eine finanzielle Unterstützung für die Helfer seiner Mutter zu verbinden. Was als Scherz angefangen hatte, wurde zum Selbstläufer: Die lokale Presse berichtete, Spendengelder gingen ein, Madlol stand kurz im Rampenlicht. Er schaffte den Marathon in 4:20 Stunden – und seine Mutter wurde wieder gesund. Da er den Ausdauersport als guten Ausgleich zum Studium entdeckt hatte, blieb er dabei, ergänzte nur zwei Disziplinen. Und den Gag mit der OP-Kleidung machte er zu einer Art Markenzeichen. Als er jetzt nach 8:44 Stunden beim Ironman 70.3 – eine TriathlonRennserie, deren Einzeldistanzen jeFotos: Denis – stock.adobe.com, tiktok-moony.dentistry EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE weils die Hälfte vom Ironman Hawaii betragen – in Muskoka die Ziellinie überquerte, schraubte er sich hoch in die Luft, um mit der Hand symbolisch an der über ihm laufenden Uhr anzuschlagen. Als hätte er inzwischen Spaß dabei. mg
NachIhrer Empfehlung übernimmt parodontax. Die parodontax-Formulierung hilft nachweislich, frühe Zahnfleischprobleme rückgängig zu machen, indem sie Plaque gezielt entfernt – und das4xeffektiver als eine Zahnpasta ohne Natriumbicarbonat.* Mit geschmacksverbessernder Technologie. * Im Vergleich zu einer herkömmlichen Zahnpasta (ohne Natriumbicarbonat), nach einer professionellen Zahnreinigung und bei zweimal täglichem Zähneputzen. ** Gemäß einer im Jahr 2024 durchgeführten Studie mit 300 Zahnärzt:innen in Deutschland, gefragt nach Markenempfehlungen für Zahnpasten im Bereich Zahnfleischprobleme. PM-DE-PAD-25-00020-20250402 Empfehlen Sie die Nr. 1-Marke** und helfen Sie, mit parodontax Zahnfleisch Active Repair dieZahnfleischgesundheit Ihrer Patient:innen zu fördern. Jetzt registrieren undkostenlose Produktmuster anfordern.
zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1252) 10 | PRAXIS EMPFEHLUNG DES ROBERT KOCH-INSTITUTS Medizinisches Händewaschen: Das Wasser muss nicht warm sein! Kaltes Wasser reicht für Handwaschplätze in Kliniken und Praxen aus, warmes Wasser ist entgegen der bisherigen Empfehlung für die Händehygiene nicht notwendig. Das meldet das Robert Koch-Institut (RKI) mit Verweis auf die aktualisierte TRBA 250. Wichtiger als die Temperatur seien etwa die (Wasch-)Technik oder die Wasserqualität. In den aktualisierten „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA 250), die ein Gremium bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgibt, ist der frühere Passus „mit Zulauf für warmes und kaltes Wasser“ entfallen. Gefordert wird nun nur noch „fließendes Wasser in Trinkwasserqualität“. Auf Grundlage dieser Evidenz hat das RKI seine Empfehlung „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ angepasst und empfiehlt nun, dass ein medizinischer Handwaschplatz mit Zulauf für kaltes Wasser von Trinkwasserqualität ausgestattet sein soll. „Warmes Wasser ist nicht erforderlich.“ „Die Auswirkungen der Wassertemperatur auf eine effektive Erregerabreicherung von den Händen sind laut Weltgesundheitsorganisation und dem US-amerikanischen Center for Disease Control and Prevention sowie mehreren Studien zu vernachlässigen“, teilt das RKI in seinem neuen Epidemiologischem Bulletin mit. Diese Erkenntnis sei beim Vergleich des Abspülens der Hände mit kaltem Wasser (4 °C) beziehungsweise mit warmem Wasser (40 °C) nach experimenteller Kontamination mit Escherichia coli K 12 bestätigt worden. Die Wirksamkeit des Händewaschens auf die transiente Flora korreliere stattdessen mit der Dauer des Händewaschens, der Technik sowie der Qualität des verwendeten Wassers und der Handwaschpräparate. Eine angenehme Wassertemperatur sei lediglich komfortabler. Die Empfehlung soll aber nicht restriktiv verstanden werden, denn „eine nicht verpflichtende Ausstattung mit Zulauf für warmes Wasser ist nicht gleichzusetzen mit einem Verbot eines Zulaufs für warmes Wasser, sondern vielmehr wird Betreibenden und Anwendenden hier ein Gestaltungsspielraum eröffnet“. Kaltwasser habe zudem noch andere Vorteile: „Werden Hände wiederholt höheren Wassertemperaturen höher als 20 °C ausgesetzt, kann das zu Hautirritationen führen.“ Verwendet eine Praxis Kaltwasser, könne sie außerdem ihre Ökobilanz verbessern und die Gefahr einer Kontamination mit Legionellen reduzieren. ck Die wichtigste Einzelmaßnahme der Händehygiene in der medizinischen und der pflegerischen Versorgung ist die Händedesinfektion. Einzelne Indikationsstellungen erfordern zusätzlich das Händewaschen. Aus Gründen der Hygiene und der Infektionsprävention ist die Ausstattung medizinischer Handwaschplätze mit warmem Wasser aber nicht erforderlich. Foto: Tatjana-stock.adobe.com „Den Beschäftigten sind leicht und schnell erreichbar Handwaschplätze mit fließendem Wasser (Trinkwasserqualität), Spendern für Hautreinigungsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.“ Aktualisierte TRBA 250, Abschnitt 4.1.2.
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zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1254) 12 | POLITIK KZV UND ZAHNÄRZTEKAMMER ZUR LANDTAGSWAHL IN SACHSEN-ANHALT „Die Versorgung steht unter Druck“ Mit Spannung wird die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September erwartet. Mit welchen Problemen sieht sich die Zahnärzteschaft in dem eher ländlich geprägten Land zwischen Altmark und Harz konfrontiert? Was erwartet sie von der Landespolitik? Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV, und Prof. Dr. Christian R. Gernhardt, Präsident der Zahnärztekammer, berichten von den Sorgen ihrer Kolleginnen und Kollegen. Wie ist es um die zahnmedizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt bestellt? Dr. Jochen Schmidt (KZV): Die Versorgung steht unter Druck. Gerade bei uns in Sachsen-Anhalt ist die demografische Herausforderung enorm. Wir verlieren Jahr für Jahr Zahnarztpraxen, weil immer mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte altersbedingt aus der Versorgung ausscheiden, aber keine Nachfolge finden. Gleichzeitig bleibt die Zahl der zu versorgenden Patientinnen und Patienten nahezu konstant. Die Versorgung verteilt sich somit auf immer weniger Praxen. Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten heute bereits an ihrer Kapazitätsgrenze. Die Menschen im Land spüren das durch längere Wartezeiten und eine erschwerte Praxissuche. Prof. Christian R. Gernhardt (ZÄK): Die zahnmedizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt findet dank der Zahnärztinnen und Zahnärzte bis heute flächendeckend auf einem sehr hohen Qualitätsniveau statt. Allerdings wird die Versorgung aufgrund der bekannten Altersstruktur der Zahnärzteschaft für die existierenden Praxen und Versorgungseinrichtungen zunehmend schwieriger und belastender. Eine Situation, die in unserem Bundesland, aber auch in weiten Teilen Deutschlands präsent ist und nicht nur die Zahnmedizin betrifft. Ein Unterschied für das Flächenland Sachsen-Anhalt ist sicherlich, dass dies nicht allein der Ausbildungssituation, sondern auch der Tatsache geschuldet ist, dass ein ländlich geprägtes Bundesland im Vergleich zu den als sehr attraktiv wahrgenommenen Großstädten – in Kombination mit den aktuellen Unsicherheiten im Hinblick auf die Landtagswahl und den wirtschaftlichen Herausforderungen – jungen Menschen je nach ihrer jeweiligen Lebenssituation nicht erstrebenswert oder konkurrenzfähig erscheint. Dies alles erschwert die zahnmedizinische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten. Welche Themen beschäftigen die Zahnärztinnen und Zahnärzte in SachsenAnhalt? Schmidt: Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sorgen sich um die Zukunft ihrer Praxen und der Versorgung insgesamt. Es geht um Praxisnachfolgen, Fachkräftemangel beim Personal, steigende Betriebskosten, finanzielle Einschränkungen durch die bundespolitische Gesetzgebung und immer mehr Bürokratie. Auch die anstehende Landtagswahl und ihre möglichen Auswirkungen werden mit gemischten Gefühlen betrachtet. Sachsen-Anhalt hat mit der Landzahnarztquote und der Finanzierung von zusätzlichen Studienplätzen im europäischen Ausland wichtige Maßnahmen umgesetzt. Dieser Weg sollte konsequent fortgeführt werden. Die Politik muss aber auch beim Thema Digitalisierung und Infrastruktur Impulse setzen. Gernhardt: Ich bin mir nicht sicher, ob die Themen, die meine Kolleginnen und Kollegen aktuell in SachsenDr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen-Anhalt Foto: KZVSA Prof. Dr. Christian R. Gernhardt, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Foto: Peter Gercke/Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Foto: pixelplot - stock.adobe.com
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14 | POLITIK Anhalt beschäftigen, sich grundlegend von den Themen in anderen Bundesländern unterscheiden. Abgesehen von der aktuellen Verunsicherung im Zusammenhang mit der bevorstehenden Landtagswahl und den wirtschaftlichen Umbrüchen machen sich die Kolleginnen und Kollegen vor allem Sorgen um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten in der Zukunft. Das vermehrte Patientenaufkommen, die damit verbundene Zeitnot, der demografische Wandel, die gesundheitspolitischen Gesetzgebungsverfahren, die finanziellen Unsicherheiten, die hohen Kosten und Investitionssummen in der Zahnmedizin, der bestehende Fachkräftemangel, die zunehmenden Verwaltungsaufgaben und die zunehmende Bürokratie beschäftigen unsalle. Mit welchen Schwierigkeiten kämpft die Zahnärzteschaft in Sachsen-Anhalt? Schmidt: Nicht nur das Patientenaufkommen nimmt stetig zu. Eine ebenso große Herausforderung – und zugleich Folge der sinkenden Zahl an Zahnarztpraxen im Land – ist die Versorgung ungeplanter Schmerzpatienten. Diese müssen kurzfristig behandelt werden, lassen sich aber kaum in bestehende Terminpläne integrieren. Das bedeutet erheblichen organisatorischen und personellen Mehraufwand für die Praxisteams. Gleichzeitig steigen die wirtschaftlichen Belastungen, während der Spielraum für Investitionen und Personal immer kleiner wird. Viele Praxen leisten mittlerweile täglich weit mehr, als ihre Rahmenbedingungen es eigentlich zulassen. Gernhardt: Neben den oben genannten Themen und den Folgen der demografischen Entwicklungen sind meiner Meinung nach in Sachsen-Anhalt sicherlich die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die Entwicklung der Ausbildung, die Gewinnung von Nachwuchs und die infrastrukturellen Herausforderungen auch für die Zahnärzteschaft bedeutend. Durch das merklich und aktuell schneller zunehmende Patientenaufkommen in Kombination mit dem Fachkräftemangel und den finanziellen Unsicherheiten wird eine adäquate, an den erreichten Standards orientierte, qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten, die immer weitere Wege auf sich nehmen müssen, nicht nur für die Zahnärzteschaft, sondern für das gesamte zahnmedizinische Team zunehmend schwieriger. Welche Forderungen haben Sie an die Landespolitik? Schmidt: Wir wünschen uns Verlässlichkeit und einen langen Atem. Die begonnenen Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, die wir als KZV gemeinsam mit dem Land ins Leben gerufen haben, müssen konsequent fortgeführt und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig braucht es attraktive Rahmenbedingungen für Niederlassungen im ländlichen Raum und weniger Bürokratie. Politik und Selbstverwaltung sollten auch künftig eng zusammenarbeiten. Nur so lässt sich die zahnärztliche Versorgung in SachsenAnhalt sicherstellen. Gernhardt: Ich wünsche mir für die Zukunft, dass wir, die funktionierende Selbstverwaltung, als kompetenter Ansprechpartner in Sachen Zahnmedizin wahrgenommen und in die Gestaltungsprozesse aktiv eingebunden werden. Wir können uns aufgrund unserer Expertise – in Zusammenarbeit mit allen auf diesem Gebiet tätigen Institutionen – zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten im Sinne einer zukunftsfähigen, modernen Zahnmedizin als integraler Bestandteil der medizinischen Versorgung konstruktiv und professionell einbringen. Ich kann hier für sehr viele Kolleginnen und Kollegen sprechen, stehen wir dazu zur Verfügung – wir können Zahnmedizin. Da Zahnmedizin sowohl im Bereich Patientenversorgung, Versorgungseinrichtungen, als auch im Bereich Forschung und Entwicklung und nicht zuletzt im Rahmen der Ausbildung aller Beteiligten immer mit hohen finanziellen Investitionen und Kosten verbunden ist, braucht es langfristige, sichere und verlässliche Partner. Sachsen-Anhalt hat bereits heute viel zu bieten, machen wir es gemeinsam noch besser, damit in Zukunft vermehrt junge Menschen sich auch für einen zahnmedizinischen Karriereweg in unserem Bundesland entscheiden. Die Fragen stellte Anne Orth. Welche Pläne haben die bislang im Landtag vertretenen Parteien in Sachsen-Anhalt für die zahnärztliche Versorgung? Wir haben nachgefragt – unter anderem zu Bürokratieabbau, Fachkräftemangel, Zuckersteuer, iMVZ und der Versorgung im ländlichen Raum. Den Artikel gibt's auf zm-online.de, über den QR-Code. zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1256) Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September wird aufgrund der starken AfD in Umfragen mit Spannung erwartet. Foto: bluedesign - stock.adobe.com
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zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1258) 16 | PRAXIS URTEIL DES BUNDESARBEITSGERICHTS Ziele für Boni müssen rechtzeitig feststehen Arbeitgeber, die variable Gehaltsbestandteile an einseitige Zielvorgaben knüpfen, müssen diese rechtzeitig und transparent fixieren – und kommunizieren. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall entschieden. Werden Ziele zu spät oder gar nicht vorgegeben, können Beschäftigte Anspruch auf Schadenersatz haben. Im vorliegenden Fall hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt zwei vorinstanzliche Entscheidungen aufgehoben beziehungsweise abgeändert – und der Klägerin rund 8.000 Euro brutto plus Zinsen zugesprochen. Die Frau arbeitete seit Anfang 1999 als Finanzmanagerin für einen Unternehmensverbund mit Sitz in den USA. Ihr Jahresgehalt betrug knapp 110.000 Euro zuzüglich eines maximalen Jahresbonus von etwa 16.000 Euro, dessen konkrete Höhe an die Erfüllung von zwei verschiedenen Zielvorgaben gekoppelt war. Als die Firma im Frühjahr 2023 mit Verweis auf unterschrittene Vorgaben für das Vorjahr nur den halben Bonus auszahlte, klagte die Frau. Ihre Argumentation: Die Beklagte (also ihr Arbeitgeber) sei der Verpflichtung zur rechtzeitigen Bekanntgabe der Zielvorgaben beziehungsweise deren Auswirkungen auf einen Bestandteil ihrer Bonuszahlung nicht nachgekommen. Dies sei aber in einer Betriebsvereinbarung so festgelegt gewesen. Das Gericht folgte dieser Darstellung und kam zu dem Schluss, die Beklagte habe ihre vertragliche Verpflichtung zu einer in der Betriebsvereinbarung enthaltenen Zielvorgabe schuldhaft verletzt, indem sie der Klägerin die Auswirkungen einer bestimmten Kennzahl bis zum Ende der Zielperiode nicht mitgeteilt hat. Denn Zielvorgaben würden – anders als Zielvereinbarungen – alleinvomArbeitgebergetroffen,womit auch andere rechtliche Regelungen greifen. Transparente Vorgaben sind Bringschuld des Arbeitgebers Ob und gegebenenfalls bis zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber eine Zielvorgabe vornehmen muss, ergebe sich regelmäßig aus den Vereinbarungen der Parteien oder den für das Arbeitsverhältnis geltenden kollektivrechtlichen Bestimmungen, so das Gericht. Und bis zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber eine nicht erfolgte Zielvorgabe nachholen kann, sei „nach Sinn und Zweck der Leistungsbestimmung und der Interessenlage der Parteien“ zu beurteilen. Naturgemäß könnten derartige Vorgaben ihre Funktion nur dann erfüllen, wenn der Arbeitnehmer bereits bei der Ausübung seiner Tätigkeit die vorgegebenen Ziele kennt „und weiß, auf das Erreichen welcher Ziele der Arbeitgeber in dem jeweiligen Zeitraum besonderen Wert legt“, so die Richter weiter. In diesem Fall hatte die Beklagte durch die unterlassene Vorgabe der Unternehmensziele ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag schuldhaft verletzt, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Die Klägerin wiederum war weder nach den Bestimmungen des Arbeitsvertrags noch nach den Regelungen der Betriebsvereinbarung dazu verpflichtet, auf die Vorgabe von Zielen hinzuwirken. „Hat der Arbeitgeber Ziele durch eine Zielvorgabe vorzugeben, bedarf es grundsätzlich keiner Mitwirkung des Arbeitnehmers“, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Gericht sprach der Klägerin die volle variable Vergütung abzüglich des bereits gezahlten Teilbetrags als Schadenersatz zu. mg Bundesarbeitsgericht Az.: 10 AZR 28/25 Urteil vom 22. April 2026 Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Köln Az.: 6 SLa 102/24 Urteil vom 5. September 2024 Arbeitsgericht Siegburg Az.: 4 Ca 1104/23 Urteil vom 24. Januar 2024 Foto: peterschreiber.media - stock.adobe.com
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18 | ZAHNMEDIZIN DER BESONDERE FALL MIT CME Totaler alloplastischer Kiefergelenkersatz bei Heranwachsenden Daniel G. E. Thiem, Peer W. Kämmerer In der Behandlung schwerer Kiefergelenksarthrosen bei Heranwachsenden galt alloplastischer Kiefergelenkersatz wegen des fehlenden Wachstumspotenzials lange als relative Kontraindikation. Mit der Verfügbarkeit verbesserter Prothesensysteme wird diese Frage in Fachkreisen jedoch neu diskutiert. Der Fall zeigt die komplexen Abwägungen zwischen den Therapiealternativen. Im März 2021 stellte sich eine 15-jährige Patientin mit ihren Eltern in der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Universitätsmedizin Mainz nach hausärztlicher Überweisung mit der Bitte um Abklärung einer seit mehreren Jahren zunehmend eingeschränkten Mundöffnung sowie einer progredienten Retrognathie des Unterkiefers vor. Bei der Anamneseerhebung verneinten die Eltern ein frühkindliches Trauma mit Schädelbeteiligung oder andere medizinische Auffälligkeiten. Eine vorbestehende kieferorthopädische oder kieferchirurgische Therapie lag nicht vor. Bei der klinischen Untersuchung imponierte eine hochgradig eingeschränkte Mundöffnung mit einer maximalen Schneidekantendistanz (SKD-max.) zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1260) Abb. 1: Klinische Situation bei Erstvorstellung mit Darstellung der fazialen Asymmetrie und des inkompetenten Lippenschlusses in der Frontalansicht (A) sowie der ausgeprägten Unterkieferrücklage mit verkürzter Gesichtshöhe in der rechts-lateralen Porträtaufnahme (C) und intraorale Frontalansicht mit Darstellung des frontoffenen Bisses und der Zahnfehlstellungen im Ober- und Unterkiefer (B) sowie der Angle-Klasse II mit vertikal insuffizienter Okklusion in der Seitenansicht (D) Foto: Universitätsmedizin Mainz A C D B
ZAHNMEDIZIN | 19 von 0,3 cm bei skelettaler Klasse II mit ausgeprägter Mikro- und Retrognathie des Unterkiefers. Die Okklusion entsprach einer Angle-Klasse II/1 bei einem Overbite von 2,8 mm und einem Overjet von 20 mm. Im Seitenvergleich bestand eine geringgradige Kinnasymmetrie nach rechts. Der Zahnstatus war aufgrund der eingeschränkten Hygienefähigkeit sanierungsbedürftig, mit fehlender Erhaltungswürdigkeit mehrerer Zähne (Abbildung 1). Nebenbefundlich war das Mädchen zum Zeitpunkt der Vorstellung aufgrund der stark eingeengten oberen Atemwege bereits tracheotomiert, was alltägliche Aktivitäten oder die Teilnahme an einem altersentsprechenden Leben – nicht zuletzt durch die eingeschränkte Sprechfunktion – unmöglich machte. Eine am Tag der Erstvorstellung angefertigte digitale Volumentomografie (DVT) bestätigte die Verdachtsdiagnose einer beidseitig destruierenden Kiefergelenksarthrose mit Ankylose vom Typ III–IV rechts und Typ III links nach Sawhney [Sawhney, 1986] mit ausgedehnter periartikulärer Ossifikation, Verlust der Kondylenmorphologie und fehlender Gelenkspaltabgrenzung beidseits bei radiologisch zusätzlich imponierendem Wilkes-Stadium V [Wilkes, 1989] (Abbildung 2). Aufgrund der ausgeprägten Unterkieferhypomobilität, der hohen sagittalen Verlagerungsstrecke sowie der verkürzten perimandibulären Weichgewebestrukturen mit entsprechend hohem skelettalem Rezidivrisiko wurde ein zweizeitiges Therapiekonzept mit primärer Unterkieferdistraktion und darauffolgender alloplastischer CAD/ CAM-Kiefergelenkrekonstruktion festgelegt. Eine kieferorthopädische Vorbehandlung wurde aufgrund der nicht möglichen Mundöffnung und des anatomisch erforderlichen sagittalen Ausgleichs zurückgestellt. Im März 2022 erfolgte die Unterkieferdistraktion in ventrokaudaler Richtung mithilfe eines CAD/CAM-schablonengestützt positionierten Distraktors vom Typ Zurich Wood Distractor® (KLS Martin, Tuttlingen, Deutschland). Nach dreitägiger Latenzphase erfolgte die Distraktion plangemäß rechts um 7,5 mm vertikal und 13,5 mm horizontal sowie links um 7,5 mm vertikal und 13,0 mm horizontal über zwei Wochen (Abbildung 3). Nach einer zehnmonatigen Konsolidierungshase folgte der bilaterale totale CAD/CAM-Kiefergelenkersatz (Zimmer Biomet, Warsaw, Indiana, USA). Nach komplikationslosem postoperativem Verlauf manifestierte sich eine persistierende, aseptische Weichgewebsschwellung im Bereich der Masseterloge beidseits. Eine daraufhin veranlasste allergologische Testung ergab eine positive Reaktion auf Chrom und Nickel, so dass zwölf Monate später die Indikation zur Revision und Materialumstellung auf eine all-titanium-Prothesenkonfiguration (Zimmer Biomet, Warsaw, Indiana, USA) gestellt wurde. Nach Abschluss der Planungs- und Produktionsphase konnte der Revisionseingriff im März 2024 erfolgreich zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1261) Abb. 2: Skelettale Situation zum Zeitpunkt der Erstvorstellung Foto: Universitätsmedizin Mainz PD Dr. Dr. Daniel G. E. Thiem, MHBA, FEBOMFS Klinik und Poliklinik für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie – Plastische Operationen, Universitätsmedizin Mainz Augustusplatz 2, 55131 Mainz Foto: Thiem ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden. A C B Univ.-Prof. Dr. Dr. Peer W. Kämmerer, MA, FEBOMFS Leitender Oberarzt / Stellvertr. Klinikdirektor Klinik und Poliklinik für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie – Plastische Operationen, Universitätsmedizin Mainz Augustusplatz 2, 55131 Mainz Foto: Kämmerer
20 | ZAHNMEDIZIN zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1262) Abb. 3: Virtuelle Operationsplanung mit Darstellung der Distraktorposition vor (A) und nach abgeschlossener Distraktion (C), intraoperativer Situs nach Distraktoreinbau (B) sowie postoperative DVT-Aufnahme in lateraler 3D-Rekonstruktion (D), klinischer Befund vor Distraktion (E) und nach abgeschlossener Distraktion mit deutlich verbessertem Weichteilprofil, was die Dekanülierung der Patientin ermöglichte (F) A C E D F B Foto: Universitätsmedizin Mainz
ZAHNMEDIZIN | 21 durchgeführt werden. Die kondylären Komponenten wurden beidseits und die linke Fossakomponente aufgrund einer diagnostizierten Schädelbasisarrosion unterhalb der in situ befindlichen UHMWPE(Ultra-High Molecular Weight Polyethylene – ultrahochmolekulares Polyethylen)-Fossakomponente (Abbildung 4) durch eine Variante mit Titanbasisplatte ersetzt (Abbildung 5). Der postoperative Verlauf gestaltete sich komplikationslos; im weiteren Verlauf zeigte sich eine vollständige Regredienz der Weichgewebsreaktion. Das Mobilisationsprotokoll sah einen direkt postoperativen Beginn der Übungsbehandlung mit dem TheraBite®-System (Atos Medical GmbH, Troisdorf, Deutschland) über einen Zeitraum von drei Monaten nach dem vom Hersteller empfohlenen „7-7-7"-Schema vor. Ab der vierten postoperativen Woche wurde ergänzend mit physiotherapeutischen und logopädischen Übungen begonnen. Zwölf Monate nach Abschluss der chirurgischen Therapie stellte sich eine SKD-max. von > 3 cm bei Schmerzfreiheit, zufriedenstellender Ästhetik und deutlich gebessertem subjektivem Befinden dar. Sechs Monate nach der dritten Operation wurde mit der kieferorthopädischen Therapie mittels Multibandapparatur begonnen. Den Therapiestatus nach zwölf Monaten zeigt Abbildung 6. Abb. 4: Koronarer CT-Schnitt mit Darstellung der Schädelbasisarrosion (weißer Pfeil) links unterhalb der in situ befindlichen UHMWPE-Fossakomponente (rote Linie) Foto: Universitätsmedizin Mainz
22 | ZAHNMEDIZIN zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1264) Abb. 5: Virtuelle Operationsplanung des totalen alloplastischen CAD/CAM-Kiefergelenkersatzes beidseits (A bis C) und das postoperative Ergebnis in der 3D-CT-Rekonstruktion (D bis F) A C E D F B Fotos: Universitätsmedizin Mainz
ZAHNMEDIZIN | 23 Diskussion Bei der Kiefergelenksankylose handelt es sich um eine Pathologie, bei der der Processus articularis knöchern oder fibrotisch mit der Fossa articularis verwachsen ist. Entsprechend ihrer Ätiologie wird zwischen einer intraartikulären und einer extraartikulären Form unterschieden. Während erstere hauptsächlich eine Folge von Traumata und Infektionen ist, handelt es sich bei der extraartikulären Ankylose um eine Folgeerscheinung eines periartikulären Tumorwachstums, eines verlängerten Processus coronoideus oder von Prozessen wie der Myositis ossificans, gesteigerter Narbenbildung, Bestrahlung oder eines persistierenden Trismus [Rasse, 2010; Upadya et al., 2021]. Pathogenetisch entsteht die traumatisch bedingte Ankylose über eine fibröse Hämatomorganisation mit anschließender periartikulärer Ossifikation, die sich weit über den eigentlichen Gelenkanteil hinaus erstrecken kann [Roychoudhury et al., 2021]. Epidemiologisch gilt die traumatisch bedingte Form als die häufigste Ursache der Kiefergelenksankylose. In Europa ist die Inzidenz insgesamt rückläufig, wobei die betroffenen Patienten – anders als im vorliegenden Fall – häufig von Sturzereignissen mit fazialer Beteiligung in der Kindheit berichten. Dies entspricht einem typischen Unfallhergang, bei dem Kondylus- oder Gelenkfortsatzfrakturen durch primär imponierende Weichgewebsverletzungen der Kinnregion überschattet und im weiteren Verlauf übersehen werden [Roychoudhury, 2014]. Klinisch führend ist die progressive Hypomobilität des Unterkiefers mit konsekutiver Einschränkung der Mundöffnung, reduzierter Nahrungsaufnahme, Malnutrition, erschwerter Kommunikation, Schluckbeschwerden, Okklusionsstörungen, Schmerzen, Gesichtsasymmetrien mit Retrobeziehungsweise Mikrognathie CME AUF ZM-ONLINE Totaler alloplastischer Kiefergelenkersatz bei Heranwachsenden Für eine erfolgreich gelöste Fortbildung erhalten Sie zwei CME-Punkte der BZÄK/DGZMK. Erfolg verbindet. Exklusiv im Vertrieb von FreeCall 0800 5673667 edgeendo@henryschein.de EDGEONE-R UTOPIA™ ENDO GUT, ALLES GUT! DIE PERFEKTE SYNERGIE – FÜR JEDEN TAG UND ALLE FÄLLE.
24 | ZAHNMEDIZIN sowie respiratorischen Problemen bis hin zum OSAS [AWMF, 2016; Pesis et al., 2024]. Insbesondere bei pädiatrischen Patienten kann die Ankylose zu einer ausgeprägten maxillomandibulären Diskrepanz mit schwerer OSASSymptomatik führen [Adhikari et al., 2024]. Diagnostisches Verfahren der Wahl zur präoperativen Beurteilung und CAD/CAM-basierten Planung eines alloplastischen Gelenkersatzes ist das hochauflösende Dünnschicht-CT beziehungsweise das DVT [AWMF, 2020; Yadav et al., 2021]. Als Therapieziele ergeben sich in Übereinstimmung mit der S3-Leitlinie „Ankylose und Unterkieferhypomobilität" die dauerhafte Ankylosebeseitigung, die Verbesserung der Unterkiefermobilität und -funktion, die Verbesserung der Kaufunktion, die Linderung der bestehenden Schmerzen, die Ermöglichung der Mund- und Zahnhygiene, die Beseitigung von Obstruktionen der oberen Atemwege sowie die Verbesserung von Okklusion, Kommunikationsfähigkeit und Ästhetik. Das zur Verfügung stehende Therapiespektrum umfasst konservative und chirurgische Verfahren, wobei die Beseitigung fibröser oder ossärer Ankylosen nahezu ausschließlich chirurgisch erfolgt [AWMF, 2016; Upadya et al., 2021]. Die Leitlinie empfiehlt ein frühzeitiges operatives Vorgehen bei progredienten Ankylosen, da die Komplikations- und Reankyloseraten in fortgeschrittenen Stadien deutlich zunehmen. Zu den etablierten operativen Verfahren zählen das Aufdehnen in Vollnarkose, die Gap- und Interpositionsarthroplastik, der partiellautologe oder -alloplastische sowie der totale alloplastische Kiefergelenkersatz [Upadya et al., 2021]. Die computergestützte (CAD/CAM-) Planung und Fertigung patientenspezifischer Implantate (PSI) hat sich für komplexe anatomische Verhältnisse – wie ausgedehnte Fehlstellungen, Mehrfachvoroperationen und Wachstumsstörungen – als Standard etabliert; die Erstbeschreibung alloplastischer TMJ-Rekonstruktionen geht auf Hinds et al. [Hinds et al., 1974] zurück. Im direkten Vergleich zwischen patientenspezifischen und konfektionierten Komponenten („stock prostheses") zeigt sich insbesondere bei ausgeprägten anatomischen Deformitäten eine nur eingeschränkte Passung konfektionierter Systeme, so dass für komplexe Rekonstruktionen überwiegend PSI empfohlen werden [Alagarsamy et al., 2021; Rikhotso und Sekhoto, 2021]. Ein besonderes klinisches Dilemma stellt die Indikationsstellung bei zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1266) Abb. 6: Klinischer Befund zwölf Monate nach dem zweiten totalen alloplastischen CAD/CAM-Kiefergelenkersatz beidseits mit Wechsel auf all-titanium-Komponenten mit symmetrischem Gesichtsprofil und kompetentem Lippenschluss in der Frontalansicht (A) sowie ausgeglichenem Weichteilprofil in der rechtslateralen Porträtaufnahme (C), intraorale Frontal- (B) und Seitenansicht (D) mit Darstellung der regelrechten Okklusion unter laufender kieferorthopädischer Nachbehandlung A C D B Fotos: Universitätsmedizin Mainz
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zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1268) 26 | ZAHNMEDIZIN heranwachsenden Patienten dar. Während beim Erwachsenen der alloplastische Ersatz nach aktueller Evidenz als Standardverfahren gilt [Yadav al., 2021], wurde bei Kindern und Jugendlichen aufgrund des Wachstumspotenzials traditionell die Verwendung autologer Transplantate – insbesondere des costochondralen Rippenspans – bevorzugt [AWMF, 2016; AWMF, 2020; Roychoudhury et al., 2021]. Der alloplastische Kiefergelenkersatz galt in dieser Altersgruppe lange als relative Kontraindikation, da Gelenkprothesen weder über ein Wachstumspotenzial verfügen noch eine unbegrenzte Lebensdauer besitzen. Mit der Verfügbarkeit verbesserter Prothesensysteme wird diese Frage in Fachkreisen jedoch zunehmend neu diskutiert. Insbesondere bei schwerer Ankylose (wie im beschriebenen Fall), Reankylose oder gescheitertem autologem Ersatz – Situationen, in denen ein relevantes kondyläres Wachstumspotenzial ohnehin nicht mehr vorausgesetzt werden kann – wird der alloplastische Ersatz von mehreren Autoren als sichere und funktionell überlegene Therapiealternative beschrieben, wobei gegebenenfalls erforderliche Prothesenwechsel bewusst in Kauf genommen werden [Goker et al., 2022; Adhikari et al., 2024; Alba et al., 2024]. Ergänzend kann die Kombination mit einer vorgeschalteten oder simultanen Distraktionsosteogenese zur Kompensation ausgeprägter maxillomandibulärer Diskrepanzen eingesetzt werden [Kamath et al., 2020; Arnold et al., 2023]. Die funktionelle Erholung nach alloplastischem Ersatz ist nicht nur radiologisch, sondern auch elektromyografisch nachweisbar mit einer signifikanten Verbesserung der Aktivität von M. masseter und M. temporalis anterior [Singh et al., 2022]. Zu den Vorteilen des alloplastischen Verfahrens zählen die Reduktion der Operations- und Hospitalisierungsdauer, die nicht erforderliche Vaskularisierung des Transplantats, die Vermeidung einer EntnahmestellenMorbidität, die Möglichkeit einer unmittelbaren postoperativen Mobilisation sowie die präzise Korrektur stark deformierter Kiefergelenke und angrenzender Knochendefekte. Diesen Vorteilen steht die Notwendigkeit eines im Verlauf gegebenenfalls erforderlichen Prothesenwechsels gegenüber [AWMF, 2020; Rikhotso und Sekhoto, 2021]. Die durchschnittliche Lebensdauer aktueller Kiefergelenkprothesen wird auf 15 bis 20 Jahre und länger geschätzt [Johnson et al., 2017]. Langzeitergebnisse über mehr als zwei Jahrzehnte stützen die Indikationsstellung bei chronisch-destruierenden Kiefergelenkerkrankungen und autoimmunvermittelten Erkrankungen des Kiefergelenks. Eine im vorliegenden Fall relevante, wenn auch vergleichsweise seltene Komplikation stellte die postoperativ manifest gewordene Metallallergie gegen Chrom und Nickel nach Implantation einer Kobalt-Chrom-MolybdänLegierung dar. Differenzialdiagnostisch sind eine Low-grade-Infektion sowie eine mechanisch bedingte aseptische Entzündung abzugrenzen. Wolford et al. konnten in einer prospektiven Serie zeigen, dass Patienten mit nachgewiesener Metallhypersensitivität nach Umstellung auf vollständig titanbasierte mandibuläre Komponenten eine signifikante Regredienz der Beschwerden erzielen [Wolford et al., 2021]. Auch Einzelfallberichte dokumentieren eine erfolgreiche Revision mit titanbasierten Systemen nach Rezidiv unter Kobalt-Chrom-haltigen Komponenten [Rauniyar et al., 2023]. Dementsprechend wird bei anamnestisch bekannter Metallintoleranz oder bei Patienten vor Wachstumsabschluss zunehmend eine primäre Versorgung mit titanbasierten Komponenten empfohlen. Zusammenfassend stellt der alloplastische Kiefergelenkersatz mit Ausnahme autoimmun-vermittelter Erkrankungen gemäß der aktuellen S3-Leitlinie zum totalen alloplastischen Kiefergelenkersatz primär eine Ultima-RatioTherapieoption bei schwer geschädigten, nicht mehr konservativ oder durch konventionelle chirurgische Verfahren sinnvoll therapierbaren Kiefergelenkpathologien dar [AWMF, 2020]. Das im hier beschriebenen Fall dargestellte mehrschrittige Vorgehen aus bilateraler Unterkieferdistraktion zur Weichgewebsdehnung, totalem alloplastischem Kiefergelenkersatz und materialbedingter Revision entspricht sowohl den Empfehlungen der aktuellen Leitlinie als auch der publizierten Evidenz [Wolford et al., 2021; Goker et al., 2022; Arnold et al., 2023] und ermöglichte bei der heranwachsenden Patientin ein funktionell und ästhetisch zufriedenstellendes Ergebnis. FAZIT FÜR DIE PRAXIS Frühkindliche Entwicklungsstörungen des Unterkiefers können zu schwerwiegenden funktionellen Einschränkungen einschließlich TracheotomiePflichtigkeit führen und erfordern ein frühzeitiges, individualisiertes Therapiekonzept. Ein mehrzeitiges Vorgehen aus vorgeschalteter Distraktionsosteogenese und anschließendem alloplastischem Kiefergelenkersatz ermöglicht bei ausgeprägter maxillomandibuIärer Diskrepanz eine schrittweise Weichgewebsadaptation und eine Reduktion des skelettalen Rezidivrisikos. Der alloplastische Kiefergelenkersatz kann bei heranwachsenden Patienten mit schwerer Ankylose unter strenger Indikationsstellung als funktionell überlegene Therapiealternative erwogen werden, insbesondere wenn ein kondyläres Restwachstumspotenzial nicht mehr zu erwarten ist. Bei anamnestisch bekannter Metall-Intoleranz oder bei Anhaltspunkten für allergische Reaktionen gegen Kobalt, Chrom, Molybdän und Nickel sollte eine primäre Versorgung mit vollständig titanbasierten Komponenten durchgeführt werden. Die frühzeitige postoperative Mobilisation in Kombination mit Physiotherapie und Logopädie ist für ein zufriedenstellendes funktionelles Langzeitergebnis essenziell.
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